Fachartikel & News

Minijob


Erste Praxiserfahrungen mit dem Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde gegen den Arbeitgeber. In den Medien ist der Mindestlohn ein beherrschendes Thema. Unklare Regeln und Bürokratie zählen zu den häufigsten Kritikpunkten. Dieser Artikel stellt die ersten Praxiserfahrungen mit dem Mindestlohn dar, insbesondere zu den aufgetretenen Schwierigkeiten.

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Minijobs: eine kurze Einführung

Bereits in der Ausgabe DAS QUARTAL 1.2012 hatten wir über die geplante Erhöhung der Minijobgrenze von 400 Euro auf 450 Euro berichtet. Dieser Artikel gibt einen tieferen Einblick zu den Inhalten und Besonderheiten bei den Minijobs.

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Entwicklung der Minijobs und Gleitzone 2012

Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die Entgeltgrenze für die Minijobs ab 2012 auf 450 EUR erhöht werden. Ebenso soll die Gleitzone angepasst werden. Die Gleitzonenregelung soll nach den aktuellen Plänen demnächst für Entgelte ab 450,01 EUR bis 850,00 EUR gelten. Voraussichtlich werden diese Erhöhungen frühestens zum 01.04. oder zum 01.07.2012 in Kraft treten.

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