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Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem 1.1.2013 nur noch mit Elster-Authentifizierung

Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1.1.2013 ausschließlich mit einer Authentifizierung möglich. Diese erhalten Unternehmer und Arbeitgeber durch die elektronische Registrierung bei ELSTER in Form eines elektronischen Zertifikats, was allerdings laut Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer einige Tage dauern kann.

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Die E‑Bilanz

In dem Steuerbürokratieabbaugesetz, das im Wesentlichen am 01.01.2009 in Kraft trat, wurde mit § 5b EStG eine Vorschrift für die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung geschaffen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Überleitungsrechnung von handelsrechtlichen Bilanzpositionen für steuerliche Zwecke. Aber auch Steuerpflichtige, die den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben […]

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