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Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

Der Gesetzgeber hat mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) den gesetzlichen Rahmen für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger geschaffen.


Nach dieser Vorschrift prüfen die Träger der Renten­ver­sicherung bei den Arbeit­ge­bern, ob diese ihre Meldepflicht­en und ihre son­sti­gen Pflicht­en nach dem SGB, die im Zusam­men­hang mit dem Gesamt­sozialver­sicherungs­beitrag (Beiträge zur Kranken‑, Renten‑, Arbeit­slosen- und Pflegev­er­sicherung) und den Umlage­beiträ­gen nach dem Aufwen­dungsaus­gle­ichs­ge­setz ste­hen, ord­nungs­gemäß erfüllen; sie prüfen ins­beson­dere die Richtigkeit der Beitragszahlun­gen und der Mel­dun­gen. Prü­fun­gen erfol­gen min­destens alle 4 Jahre. Die Renten­ver­sicherungsträger prüfen außer­dem auch die rechtzeit­ige und voll­ständi­ge Entrich­tung der Kün­stler­sozial­ab­gabe (seit 2007), die Zahlung der Insol­ven­zgel­dum­lage und den Insol­ven­zschutz von Wertguthaben (seit 2009) sowie die Zahlung der Beiträge zur Unfal­lver­sicherung (seit 2010).

Das Ver­fahren „elek­tro­n­isch unter­stützte Betrieb­sprü­fung” (euBP).

Kün­ftig erhal­ten die Arbeit­ge­ber und Steuer­ber­ater im Rah­men des Ver­fahrens „elek­tro­n­isch unter­stützte Betrieb­sprü­fung” (euBP) die Möglichkeit, die prü­fungsrel­e­van­ten Dat­en elek­tro­n­isch abzugeben. Die vom Arbeit­ge­ber über­mit­tel­ten Dat­en wer­den mith­il­fe ein­er Prüf­soft­ware analysiert und die daraus gewonnenen Ergeb­nisse als Hin­weise für die Betrieb­sprü­fung genutzt.

Mit § 9 Abs. 5 BVV hat der Geset­zge­ber eine Regelung geschaf­fen, die es dem Arbeit­ge­ber erlaubt, Ent­gel­tun­ter­la­gen auf maschinell ver­w­ert­baren Daten­trägern zu führen. Hier­aus ergibt sich für die Renten­ver­sicherungsträger die Möglichkeit und das Recht, im Rah­men ein­er Betrieb­sprü­fung dig­i­tale Ent­gel­tun­ter­la­gen zu prüfen.

Die euBP in der Prax­is. Das Ver­fahren euBP wird allen Arbeit­ge­bern und Steuer­ber­atern offen­ste­hen, ist jedoch nicht verpflich­t­end. Eine Teil­nahme wird option­al zur bish­er prak­tizierten Form der Betrieb­sprü­fung durch die Renten­ver­sicherungsträger ange­boten. Die Renten­ver­sicherungsträger kön­nen im Ein­vernehmen mit dem Arbeit­ge­ber ver­lan­gen, dass die Über­mit­tlung der erforder­lichen Dat­en zum Zweck der Betrieb­sprü­fung in ein­er ein­heitlich vorgegebe­nen Struk­tur erfol­gt. Ergeben sich bei der Auswer­tung der Abrech­nungs­dat­en des Arbeit­ge­bers und der gespe­icherten Dat­en der Sozialver­sicherungsträger Hin­weise, Unplau­si­bil­itäten oder die Notwendigkeit der Ein­sicht­nahme einzel­ner Belege, kann dem bei der Prü­fung vor Ort gezielt nachge­gan­gen wer­den. Die Arbeit­ge­ber wer­den insofern ent­lastet, als im Vor­feld der Betrieb­sprü­fung keine Unter­la­gen mehr kopiert und zusam­mengestellt wer­den müssen. Sofern die Betrieb­sprü­fung mit den geliefer­ten Dat­en abgeschlossen wer­den kann, ent­fällt eine weit­ere Ein­sicht­nahme der Unter­la­gen vor Ort.

Ein­heitliche Schnittstelle (Dateiauf­bau, Daten­sätze und ‑bausteine).Vor dem Hin­ter­grund der Vielzahl an Abrech­nung­spro­gram­men und der damit ver­bun­de­nen het­ero­ge­nen Daten­struk­tur wurde eine ein­heitliche Daten­satzbeschrei­bung (Schnittstelle) für die Date­nan­liefer­ung vorge­se­hen. Die Schaf­fung ein­er ein­heitlichen und verbindlichen Schnittstelle, die konkrete Vor­gabe der erforder­lichen Dat­en und deren Struk­tur ermöglicht einen für alle Beteiligten nachvol­lziehbaren Export der prüfrel­e­van­ten Dat­en aus den Abrech­nungssys­te­men. Im Rah­men der Betrieb­sprü­fung durch die Renten­ver­sicherung wer­den regelmäßig die Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung und das betriebliche Rech­nungswe­sen als Gegen­stand der Finanzbuch­hal­tung ange­sprochen. Daher set­zt sich die Schnittstel­lenbeschrei­bung aus diesen bei­den Bere­ichen zusam­men. In der Prax­is wer­den für die Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung und das betriebliche Rech­nungswe­sen oft ver­schiedene Abrech­nung­spro­gramme genutzt. Fol­glich sind für die euBP die Dat­en (i. d. R. jew­eils eine Datei) aus dem jew­eili­gen Sys­tem bereitzustellen.

Die Erstel­lung der Datei ori­en­tiert sich an den bekan­nten Datenüber­mit­tlungsver­fahren im Bere­ich der Sozialver­sicherung. Zwis­chen dem Vor­lauf­satz (VOSZ) und dem Nach­lauf­satz (NCSZ) wer­den die Kom­mu­nika­tion­sin­for­ma­tio­nen und Pro­duk­tiv­dat­en eingebettet:

Der Daten­satz Kom­mu­nika­tion enthält neben den Angaben zur Adressierung und zum Absender der Liefer­ung auch Infor­ma­tio­nen zur Pro­dukt- und Mod­i­fika­tions-ID (PROD-ID/ MOD-ID). Anhand dieser ID kann das ver­wen­dete sys­temgeprüfte Abrech­nungssys­tem iden­ti­fiziert und auf die Zulas­sung zum Ver­fahren euBP geprüft wer­den. Im Bere­ich der Ent­gelt­buch­hal­tung wer­den diverse neue Daten­sätze (z. B. Stam­m­dat­en Arbeit­nehmer) und, sofern zutr­e­f­fend, die entsprechen­den Daten­bausteine (z. B. Knapp­schaft) geliefert. Die Dat­en der Finanzbuch­hal­tung wer­den mit dem Daten­satz Kon­tenbuchun­gen (DSKB) über­mit­telt. Der DSKB enthält neben den einzel­nen Buchungssätzen auch Infor­ma­tio­nen zum Vor­trags-/Eröff­nungswert des jew­eili­gen Kon­tos. Der DSKB ist für die im Prüfzeitraum bebucht­en Kon­ten zu erstellen; die Liefer­ung erfol­gt inklu­sive Nul­lkon­ten pro Wirtschaft­s­jahr. Aus Grün­den der Datensparsamkeit hat die Deutsche Renten­ver­sicherung gemein­sam mit der Bun­desvere­ini­gung der Deutschen Arbeit­ge­berver­bände, der Bun­dess­teuer­ber­aterkam­mer und der Arbeits­ge­mein­schaft der Per­son­al­abrech­nungs-Soft­ware-Ersteller einen Min­des­tum­fang der zunächst anzuliefer­n­den Buchungs­dat­en erarbeitet.

Datenüber­mit­tlungsver­fahren und Date­nan­nahmestelle. Die Übersendung der Dat­en wird dem Unternehmen medi­en­bruch­frei im Online-Ver­fahren unter Nutzung des eXTra- Stan­dards (ein­heitlich­es XML-basiertes Trans­portver­fahren) ermöglicht. Für das Ver­fahren euBP wird auss­chließlich die Daten­stelle der Träger der Renten­ver­sicherung (DSRV) als Date­nan­nahmestelle tätig. Bei der DSRV wird wie auch im Ver­fahren bei Sofort­mel­dun­gen ein Kom­mu­nika­tion­sserv­er ein­gerichtet. Die Dateiüber­tra­gung erfol­gt über gesicherte und ver­schlüs­selte Über­tra­gungswege aus sys­temgeprüften Abrech­nung­spro­gram­men. Die Anbindung maschineller Aus­füll­hil­fen (z. B. SV-net) ist nicht vorge­se­hen. Der Arbeit­ge­ber kann für die Datenüber­mit­tlung das vorhan­dene ITSG-Zer­ti­fikat nutzen, sofern dieses von der ITSG für die euBP zuge­lassen wurde.

Sys­te­mu­nter­suchung.Zur Sich­er­stel­lung eines ord­nungs­gemäßen Betriebs wer­den auss­chließlich zer­ti­fizierte Ent­geltabrech­nungssys­teme unter­stützt. In die „Gemein­samen Grund­sätze für die Unter­suchung von Ent­geltabrech­nung­spro­gram­men und Aus­füll­hil­fen (Sys­te­mu­nter­suchung) und die Daten­weit­er­leitung inner­halb der Sozialver­sicherung nach § 22 DEÜV” vom 27. Okto­ber 2011 in der vom 1. Jan­u­ar 2012 an gel­tenden Fas­sung wurde die euBP als frei­williges Zusatz­mod­ul aufgenommen.

Daten­schutz und Daten­sicher­heit.Die Dat­en wer­den beim Unternehmen auss­chließlich zum konkreten Zweck der Durch­führung der einzel­nen Betrieb­sprü­fung nach § 28p SGB IV über­mit­telt. Eine regelmäßig wiederkehrende Datenüber­mit­tlung oder eine Bevor­ratung der Arbeit­ge­ber­dat­en erfol­gt nicht. Über das Abrufver­fahren im Rah­men des eXTra- Stan­dards kann sich der Arbeit­ge­ber jed­erzeit über den aktuellen Stand der Ver­ar­beitung sein­er Dat­en erkundi­gen. Nach Abschluss des Ver­fahrens beim Renten­ver­sicherungsträger (Bestand­skraft des Beschei­ds) wer­den die Dat­en automa­tisch gelöscht. Der Arbeit­ge­ber kann ein Lösch­pro­tokoll im eXTra-Stan­dard abrufen.

Pilot­phase.Mit Inkraft­treten der geset­zlichen Grund­lage hat die Pilot­phase mit einzel­nen Arbeit­ge­bern begonnen. Eine Pilotierung in größerem Umfang ist ab Juli 2012 geplant. Der flächen­deck­ende Ein­satz wird am 1. Jan­u­ar 2013 beginnen.


Quelle: SUMMA SUMMARUM Aus­gabe 01/2012, Deutsche Renten­ver­sicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin.

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