Was wir machen

Hilfe, wo sie gebraucht wird

Wir von der HSP RECHT Rad­datz & Leifeld Recht­san­walts­ge­sellschaft mbH konzen­tri­eren uns auf das, was wir am besten kön­nen. Dort, wo sich andere bess­er ausken­nen, greifen wir auf ein Net­zw­erk kom­pe­ten­ter Koop­er­a­tionspart­ner zurück. 

In den fol­gen­den Bere­ichen ste­hen wir Ihnen zuver­läs­sig zur Seite:

Steuerrecht, z. B. Einspruchsverfahren, Klageverfahren, Betriebsprüfungen, Gesellschaftsverträge, Umwandlungen, Unternehmensnachfolge

  • Ein­spruchsver­fahren und Klagev­er­fahren gegen Steuerbeschei­de: Sie sind der Mei­n­ung, in Ihrem let­zten Steuerbescheid sind die Steuern zu hoch ange­set­zt? Z.B. weil bes­timmte Betrieb­saus­gaben nicht oder nicht in voller Höhe anerkan­nt wur­den? In solchen Fällen kann anwaltlich­er Rat hil­fre­ich sein, am besten durch einen Recht­san­walt und Steuer­ber­ater oder einen Fachan­walt für Steuer­recht. Kom­men Sie zu uns. Wir prüfen Ihren Fall, geben Ihnen eine Empfehlung und vertreten Sie im Stre­it­fall gegenüber der Finanzver­wal­tung bis hin zum finanzgerichtlichen Verfahren.
  • Begleitung bei Betrieb­sprü­fun­gen: Bei Ihnen hat sich ein Betrieb­sprüfer vom Finan­zamt, vom Zoll oder von der Sozialver­sicherung für eine Außen­prü­fung angekündigt? Hier gibt es viele Fall­stricke zu beacht­en, nicht zulet­zt im Hin­blick auf die Kassen­führung und die kor­rek­te Auf­be­wahrung dig­i­taler Belege des jew­eili­gen Prü­fungszeitraums. Wen­den Sie sich an uns und sie erhal­ten fach­lich kom­pe­tente Unter­stützung vor und während der Prü­fung, um die schwierige Sit­u­a­tion zu meistern.
  • Stel­lung­nah­men zu vor­läu­fi­gen Prü­fungs­fest­stel­lun­gen: Hat bei Ihnen bere­its eine Betrieb­sprü­fung in Sachen Umsatzs­teuer, Einkom­men­steuer oder Kör­per­schaft­s­teuer stattge­fun­den und haben Sie die vor­läu­fi­gen Prü­fungs­fest­stel­lun­gen erhal­ten? Eine fundierte Stel­lung­nahme kann jet­zt das endgültige Ergeb­nis der Betrieb­sprü­fung noch entschei­dend bee­in­flussen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, das Beste herauszuholen.
  • Führen von Ver­hand­lun­gen mit der Finanzver­wal­tung: Neben Ein­spruchs- und Klagev­er­fahren kön­nen Stre­it­igkeit­en mit der Finanzver­wal­tung gegebe­nen­falls auch durch Ver­hand­lun­gen been­det wer­den. Dies kann ins­beson­dere im Rah­men ein­er Schluss­be­sprechung zu ein­er Betrieb­sprü­fung geschehen, aber auch in son­sti­gen Stre­it­fällen sin­nvoll sein. Um auf Augen­höhe mit dem Finan­zamt zu ver­han­deln und zu ein­er Eini­gung (ein­er soge­nan­nten tat­säch­lichen Ver­ständi­gung) zu kom­men, ste­hen wir Ihnen als Anwalt zur Seite oder führen die Ver­hand­lun­gen für Sie.
  • Gestal­tung von Unternehmensverträ­gen (Grün­dung und Wahl der Rechts­form, Unternehmen­skauf und –verkauf, Umwand­lun­gen): Sie möcht­en ein Unternehmen grün­den, umwan­deln, kaufen oder verkaufen? Hier kön­nen wir Sie mit steuer­rechtlichem, gesellschaft­srechtlichem aber auch betrieb­swirtschaftlichen Sachver­stand unter­stützen. Wir berat­en und begleit­en Sie bei den Ver­hand­lun­gen und erar­beit­en mit Ihnen gemein­sam die entsprechen­den Gesellschaftsverträge oder Unternehmenskaufverträge.
  • Unternehmen­snach­folge und Tes­ta­ments­gestal­tung: Sie pla­nen Ihr Unternehmen in den näch­sten Jahren abzugeben? Die Unternehmen­snach­folge ist ein kom­plex­er Prozess, der neben gesellschaft­srechtlichen, erbrechtlichen und ins­beson­dere erb­schaftss­teuer­rechtlichen Ken­nt­nis­sen viel Ein­füh­lungsver­mö­gen erfordert, um die Inter­essen der beteiligten Per­so­n­en in Ein­klang zu brin­gen, und die erfol­gre­iche Fort­führung des Unternehmens, aber auch die Altersver­sorgung des Unternehmers zu sich­ern. Mit uns haben Sie ver­trauenswürdi­ge Berater an Ihrer Seite, die sich dieser bedeu­tungsvollen Auf­gabe mit dem nöti­gen Engage­ment aber auch mit der erforder­lichen Ruhe und Geduld widmen.

Steuerstrafverfahren, z. B. wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung

  • Präven­tion: Der wirk­sam­ste Schutz vor einem Steuer­strafver­fahren sind vor­beu­gende Maß­nah­men, mit denen Sie ver­hin­dern kön­nen, dass es über­haupt zu strafrechtlichen Ermit­tlun­gen beispiel­sweise im Anschluss an eine Betrieb­sprü­fung kommt. Sprechen Sie uns an, wenn es um die steuer­liche Gestal­tung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit geht oder wenn wir Sie bei ein­er (bevorste­hen­den) Betrieb­sprü­fung unter­stützen können.
  • Straf­be­freiende Selb­stanzeige: Wenn es bere­its zu ein­er (ver­mut­lichen) Steuer­hin­terziehung gekom­men ist, ein strafrechtlich­es Ermit­tlungsver­fahren durch das Finan­zamt aber noch nicht ein­geleit­et wurde, beste­ht im Einzelfall die Möglichkeit, durch vol­lkommene Klärung des Sachver­haltes, Straf­frei­heit zu erre­ichen. Wir berat­en Sie, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall beste­ht und begleit­en Sie sich­er durch das gesamte Verfahren.
  • Steuer­fah­n­dung, Ermit­tlungsver­fahren: Ist ein Steuer­strafver­fahren bere­its ein­geleit­et, gilt es, Ruhe zu bewahren und sich umsichtig zu ver­hal­ten, auch und ger­ade in Stress­si­t­u­a­tio­nen. Welche Rechte habe ich als Beschuldigter? Wie ver­halte ich mich bei Durch­suchun­gen und Vernehmungen? Für diese Fra­gen sind wir Ihr anwaltlich­er Rat­ge­ber und Vertreter, damit Sie gegenüber den Behör­den nicht schut­z­los sind. In diesem Ver­fahrenssta­di­um ver­fol­gen wir als Vertei­di­ger das Ziel, eine Ein­stel­lung des Strafver­fahrens zu erre­ichen. Wen­den Sie sich an uns, damit wir uns für Sie ein­set­zen können.
  • Straf­be­fehl: Das steuer­strafrechtliche Ermit­tlungsver­fahren kann durch einen Straf­be­fehl abgeschlossen wer­den, den die Staat­san­waltschaft oder die Straf-und Bußgeld­stelle des Finan­zamts beim Strafrichter beantragt. Hier ist inner­halb ein­er sehr kurzen Frist von zwei Wochen zu prüfen, ob Sie die ver­hängte Strafe akzep­tieren oder sich gegen den Straf­be­fehl zur Wehr set­zen möcht­en, z.B. weil Sie der der Auf­fas­sung sind, dass bere­its Ver­jährung einge­treten ist. Wird kein rechtzeit­iger Ein­spruch ein­gelegt, kann die ver­hängte Strafe voll­streckt wer­den. Ganz beson­ders hier gilt: Wen­den Sie sich rechtzeit­ig an uns, damit wir den Straf­be­fehl prüfen und gegebe­nen­falls für Sie Ein­spruch ein­le­gen können.
  • Hauptver­hand­lung vor dem Strafrichter, dem Schöf­fen­gericht oder der Strafkam­mer: Kommt die Staat­san­waltschaft im Rah­men eines Steuer­strafver­fahrens zu der Überzeu­gung, dass eine Verurteilung im gerichtlichen Ver­fahren wahrschein­lich ist, und kommt ein Straf­be­fehl nicht in Betra­cht, so wird Anklage vor dem Amts­gericht oder Landgericht erhoben. Auch und ger­ade in der Hauptver­hand­lung sehen wir es als unsere Auf­gabe als engagierte Strafvertei­di­ger, die Rechte des Angeklagten im Prozess zu wahren und darauf hinzuwirken, eine Ein­stel­lung des Ver­fahrens, die auch im Rah­men des Straf­prozess­es möglich ist, oder einen Freis­pruch zu erre­ichen. Sollte eine Verurteilung unauswe­ich­lich sein, set­zen wir uns dafür ein, dass die Strafe so ger­ing wie möglich ausfällt.
  • Verurteilung, Beru­fung, Revi­sion: Ist es bere­its zu ein­er Verurteilung durch das Amts­gericht oder das Landgericht wegen Steuer­hin­terziehung gekom­men, ist zu prüfen, ob eine Beru­fung oder eine Revi­sion gegen das Urteil ein­gelegt wer­den sollte, weil das Urteil im Ganzen falsch ist oder weil man das Straf­maß für falsch hält. Auch hier­für gel­ten äußerst kurze Fris­ten von ein­er Woche. Wenn Sie also bish­er nicht anwaltlich vertreten waren und nun einen fach­lichen Rat benöti­gen, wen­den Sie sich so schnell wie möglich an uns.
  • Steuerord­nungswidrigkeit­en: Wird Ihnen keine Steuer­straftat son­dern eine Steuerord­nungswidrigkeit wie z.B. leicht­fer­tige Steuerverkürzung vorge­wor­fen, so kann anstelle ein­er Strafe ein Bußgeld ver­hängt wer­den. Gegen einen Bußgeldbescheid kön­nen Sie sich zur Wehr set­zen, indem Sie Ein­spruch ein­le­gen. Dabei ist die kurze Ein­spruchs­frist von zwei Wochen zu beacht­en. Auch in solchen Fällen kann es empfehlenswert sein, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Wirtschaftsstrafverfahren, z. B. wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Abrechnungsbetrug, Kreditbetrug

  • Ermit­tlungsver­fahren durch Polizei und Staat­san­waltschaft: Wenn Sie von der Polizei oder der Staat­san­waltschaft beschuldigt wer­den, eine Straftrat began­gen zu haben, ist es nicht leicht damit umzuge­hen. Jet­zt kommt es auf ruhiges und besonnenes Ver­hal­ten z.B. bei Vernehmungen oder Durch­suchun­gen an. Da ist es gut, wenn man einen Anwalt hat, auf den man sich ver­lassen kann. Sprechen Sie uns an.
  • Straf­be­fehl: Gegen Sie wurde ein Straf­be­fehl erlassen? Inner­halb ein­er sehr kurzen Frist von zwei Wochen ist nun zu prüfen, ob Sie den Straf­be­fehl akzep­tieren oder Ein­spruch ein­le­gen möcht­en. Bei dieser Entschei­dung sind wir Ihnen gern behil­flich, leg­en gegebe­nen­falls für Sie Ein­spruch ein und vertreten Sie im weit­eren Verfahren.
  • Hauptver­hand­lung vor dem Strafrichter, dem Schöf­fen­gericht oder der Strafkam­mer: Ist gegen Sie bere­its Anklage erhoben und ein Ter­min zur Hauptver­hand­lung bes­timmt wor­den, soll­ten Sie bere­its im Vor­feld eine Vertei­di­gungsstrate­gie erar­beit­en. Wie kann in der Hauptver­hand­lung noch eine Ein­stel­lung des Ver­fahrens oder ein Freis­pruch erre­icht wer­den? Oder für den Fall, dass eine Verurteilung unauswe­ich­lich ist: Wie kann man Ein­fluss auf die Strafzumes­sung nehmen? Wir übernehmen wir Ihre Vertei­di­gung vor Gericht und set­zen uns für Sie ein.
  • Verurteilung, Beru­fung, Revi­sion: Ist es bere­its zu ein­er Verurteilung durch das Amts­gericht oder das Landgericht gekom­men, beste­ht die Möglichkeit gegen das Urteil Beru­fung oder Revi­sion einzule­gen. Mit der Beru­fung oder der Revi­sion kön­nen Sie sich gegen das Urteil im Ganzen wen­den, aber auch z.B. speziell gegen das Straf­maß. Auch hier sind äußerst kurze Fris­ten von ein­er Woche zu beacht­en. Wenn Sie also hierzu anwaltlichen Rat benöti­gen, wen­den Sie sich so schnell wie möglich an uns.
  • Ord­nungswidrigkeit­en: Neben dem strafrechtlichen Risiko ist bei der unternehmerischen Tätigkeit auch zu beacht­en, dass Ihnen als Unternehmer, Geschäfts­führer oder Prokurist möglicher­weise vorge­wor­fen wer­den kann, eine Ord­nungswidrigkeit began­gen zu haben. Als Kon­se­quenz dro­ht dann ein Bußgeldbescheid anstelle ein­er Strafe. Beson­ders zu beacht­en ist hier­bei, dass sich das Bußgeld anders als bei ein­er Strafe auch gegen das Unternehmen selb­st, z.B. eine GmbH oder eine KG richt­en kann. Dies ist in § 30 des Geset­zes über Ord­nungswidrigkeit­en (OWiG) bes­timmt. Weit­er­hin ist für die unternehmerische Tätigkeit rel­e­vant, dass eine Ord­nungswidrigkeit auch darin beste­ht, als Inhab­er eines Betriebs oder eines Unternehmens die Auf­sicht für Pflichtver­let­zun­gen unter­lassen zu haben, die z.B. von Angestell­ten des Unternehmens began­gen wer­den. Dies ergibt sich aus § 130 OWiG. Gegen einen Bußgeldbescheid kön­nen Sie sich mit einem Ein­spruch zu Wehr set­zen. Hier­bei ste­hen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Beratung in der Unternehmenskrise, z.B. Sanierung von Unternehmen, Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragen, Rechtsberatung für GmbH-Geschäftsführer

  • Krisen­ber­atung für Unternehmen: Sie suchen eine umfassende unternehmen­srechtliche Beratung und Betreu­ung auf­grund ein­er Krise Ihres Unternehmens? Wir bieten Ihnen eine betrieb­swirtschaftlich ori­en­tierte Rechts­ber­atung, die mit ein­er grundle­gen­den Analyse der Sit­u­a­tion Ihres Unternehmens begin­nt. Auf dieser Basis wer­den wir mit Ihnen gemein­sam sys­tem­a­tisch Lösungsan­sätze entwick­eln und Sie bei der Umset­zung unterstützen.
  • Sofort­maß­nah­men zur Liq­uid­itätssicherung: Ihr Unternehmen steckt in ein­er Liq­uid­ität­skrise? Wir unter­stützen Sie dabei, geeignete Maß­nah­men zu find­en, Zeit zu gewin­nen und die Her­aus­forderun­gen der Krise grundle­gend ange­hen zu können
  • Insol­ven­zrechtliche Beratung: Sie möcht­en sich informieren, ob Sie verpflichtet sind, einen Insol­ven­zantrag zu stellen oder befürcht­en, dass ein­er Ihrer Gläu­biger einen solchen Antrag stellt? Wir helfen Ihnen, die Entschei­dung über einen Insol­ven­zantrag zu tre­f­fen und diesen fachgerecht vorzu­bere­it­en. Wir erläutern die ver­schiede­nen Möglichkeit­en des Insol­ven­zver­fahrens, ins­beson­dere das Ver­fahren in Eigen­ver­wal­tung und das soge­nan­nte Schutzschir­mver­fahren. Bei­de Ver­fahren sollen ermöglichen, dass Sie Ihr Unternehmen – auch wenn eine Insol­venz unver­mei­d­bar sein sollte – selb­st in der Krise und nach der insol­ven­zrechtlichen Sanierung weit­er­führen können.
  • Verurteilung, Beru­fung, Revi­sion: Ist es bere­its zu ein­er Verurteilung durch das Amts­gericht oder das Landgericht gekom­men, beste­ht die Möglichkeit gegen das Urteil Beru­fung oder Revi­sion einzule­gen. Mit der Beru­fung oder der Revi­sion kön­nen Sie sich gegen das Urteil im Ganzen wen­den, aber auch z.B. speziell gegen das Straf­maß. Auch hier sind äußerst kurze Fris­ten von ein­er Woche zu beacht­en. Wenn Sie also hierzu anwaltlichen Rat benöti­gen, wen­den Sie sich so schnell wie möglich an uns.
  • Beratung und Vertre­tung für Gläu­biger im Insol­ven­zver­fahren: Für den Fall, dass ein­er Ihrer Geschäftspart­ner von ein­er Insol­venz betrof­fen ist, vertreten wir Ihre Inter­essen in der Gläu­bigerver­samm­lung und gegenüber dem Insolvenzverwalter.
  • Stre­it­igkeit­en mit dem Insol­ven­zver­wal­ter: Sie haben als Unternehmer, als Geschäfts­führer oder als Geschäftspart­ner des insol­ven­ten Unternehmens Ärg­er mit dem Insol­ven­zver­wal­ter — ins­beson­dere, weil dieser Sie Anfech­tungsansprüche gel­tend macht oder Sie per­sön­lich in Haf­tung nehmen will. Wir vertei­di­gen Ihre Rechte gegen solche Ansprüche.
  • Sie benöti­gen rechtliche Unter­stützung als GmbH-Geschäfts­führer: Sie sind Geschäfts­führer einen GmbH, die sich in der Krise befind­et und sehen rechtliche Prob­leme auf sich zukom­men? Wir helfen Ihnen sich präven­tiv vor daraus entste­hen­den Schä­den zu schützen. Soll­ten sich bere­its Kon­flik­t­si­t­u­a­tio­nen ergeben haben, vertreten wir Ihre Inter­essen in diesem Kon­flikt. Beacht­en Sie, dass ein Anwalt der GmbH möglicher­weise Ihr Geg­n­er in solchen Kon­flik­ten wer­den kann. Als Ihr per­sön­lich­er Berater und Vertreter kann ich mich im Kon­flik­t­fall auch gegenüber der GmbH oder den Gesellschaftern für Ihre Inter­essen ein­set­zen. Mein Hon­o­rar kön­nen Sei auf­grund des Bezugs zur beru­flichen Tätigkeit zudem in Ihrer eige­nen Steuer­erk­lärung als Wer­bungskosten gel­tend machen.

Rechtsberatung für Steuerberater, z.B. in Fragen der Steuerberaterhaftung gegenüber dem Mandanten oder dem Insolvenzverwalter, strafrechtliche und berufsrechtliche Fragen, insolvenzrechtliche Beratung, Fragen im Recht der StBVV und Honorardurchsetzung

  • Steuer­ber­ater­haf­tung: Wer­den Sie von einem Man­dan­ten auf­grund ein­er ange­blichen Falschber­atung in Anspruch genom­men? Das Haf­tungsrisiko ist für Steuer­ber­ater erhe­blich. Soll­ten Fehler passieren, kön­nen diese leicht hohe Schadenssum­men verur­sachen. Aber liegt wirk­lich ein Fehler vor? Und selb­st wenn, war dieser Fehler wirk­lich ursäch­lich für den vom Man­dan­ten behaupteten Schaden? In der Steuer­ber­ater­haf­tung sind zahlre­iche steuer­rechtliche und zivil­rechtliche Fra­gen zu beant­worten. Wir brin­gen unsere Kom­pe­tenz gerne für Sie ein. Auf Wun­sch übernehmen wir auch von Beginn an die Kom­mu­nika­tion mit Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
  • Stre­it­igkeit­en mit dem Insol­ven­zver­wal­ter: Wenn der Man­dant den Weg eines Insol­ven­zver­fahrens beschre­it­en muss, wen­det sich häu­fig der Insol­ven­zver­wal­ter an Sie als Steuer­ber­ater und ficht Hon­o­rarzahlun­gen der Ver­gan­gen­heit an, die der Man­dant an Sie geleis­tet hat. Im schlimm­sten Fall macht dieser sog­ar Haf­tungsansprüche gel­tend, weil Sie die Unternehmen­skrise bei ein­er Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nicht aus­re­ichend berück­sichtigt haben sollen. Wir übernehmen gerne Ihre Vertre­tung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
  • Insol­ven­zrechtliche Beurteilun­gen: Wenn Sie selb­st eine mögliche Insol­ven­zsi­t­u­a­tion bei Ihrem Man­dan­ten sehen, ist es oft nicht rat­sam, diese selb­st mit dem Man­dan­ten zu klären. Dieser erwartet von Ihnen auf­grund ein­er möglicher­weise langfristi­gen ver­trauensvollen Man­dats­beziehung eine beson­ders wohlwol­lende Beurteilung, die am Ende aber dem Man­dan­ten möglicher­weise gar nicht hil­ft, und für Sie selb­st ein erhe­blich­es Risiko bedeuten kann. Wir übernehmen gerne die insol­ven­zrechtliche Ein­schätzung gegenüber dem Man­dan­ten. Dies müssen wir natür­lich ungeschönt und objek­tiv tun. Empfehlen Sie dem Man­dan­ten ggf. mehr als einen Berater für die insol­ven­zrechtliche Frage, damit dieser Sie nicht für das Ergeb­nis ver­ant­wortlich macht, dass er vom Berater erhält.
  • Strafver­fahren und beruf­s­rechtliche Ver­fahren: Wenn bei einem Man­dan­ten etwas nicht in Ord­nung scheint, wen­det sich die Steuer­fah­n­dung bzw. die Staat­san­waltschaft nicht sel­ten auch an den Steuer­ber­ater und wirft diesem Bei­hil­fe zur Steuer­hin­terziehung oder andere Straftat­en vor. Neben dem Strafver­fahren dro­hen dann auch oft beruf­s­rechtliche Kon­se­quen­zen. Wir übernehmen Ihre Vertei­di­gung und berat­en Sie während des gesamten Ver­fahrens. Nicht sel­ten enden solche Ver­fahren doch mit ein­er Verfahrenseinstellung.
  • Rechtliche Unter­stützung in Hon­o­rar­fra­gen: Sie haben Fra­gen zur Beurteilung des rechtlich kor­rek­ten Steuer­ber­ater­hono­rars oder müssen eine Hon­o­rar­forderun­gen gegen einen (Ex-)Mandanten durch­set­zen. Wir berat­en Sie und übernehmen die – not­falls gerichtliche – Durch­set­zung Ihrer Honoraransprüche.

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