Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem 1.1.2013 nur noch mit Elster-Authentifizierung
Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1.1.2013 ausschließlich mit einer Authentifizierung möglich. Diese erhalten Unternehmer und Arbeitgeber durch die elektronische Registrierung bei ELSTER in Form eines elektronischen Zertifikats, was allerdings laut Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer einige Tage dauern kann.
Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch via ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1.1.2013 ist dies aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung nur noch mit Authentifizierung möglich. (Vor-) Anmeldungen ohne Authentifizierung werden nur noch bis einschließlich 31.12.2012 von den Finanzämtern in Deutschland akzeptiert.
Gilt bereits für USt-Voranmeldung Dezember 2012. Von der Authentifizierungspflicht ist übrigens bereits die Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2012 betroffen, da diese erst in 2013 übermittelt wird. Unterbleibt die Authentifizierung, so droht ein Verspätungszuschlag, der bis zu 10 Prozent der angemeldeten Steuer betragen kann, falls die Voranmeldung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben bzw. nicht vom Finanzamt mangels Authentifizierung akzeptiert wird.
Elektronische Registrierung. Für die authentifizierte Übermittlung benötigt man ein elektronisches Zertifikat. Um dieses zu erhalten, ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal erforderlich. Die Registrierung kann laut Angabe des Bayerischen Landesamts für Steuern bis zu zwei Wochen andauern. Wir empfehlen daher, sich schon jetzt zu registrieren bzw. sich registrieren zu lassen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Eine Anleitung zur Registrierung befindet sich auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter www.finanzamt.bayern.de.
Quelle: www.finanzamt.bayern.de (Bayerischen Landesamt für Steuern)