Die E‑Bilanz
In dem Steuerbürokratieabbaugesetz, das im Wesentlichen am 01.01.2009 in Kraft trat, wurde mit § 5b EStG eine Vorschrift für die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung geschaffen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Überleitungsrechnung von handelsrechtlichen Bilanzpositionen für steuerliche Zwecke. Aber auch Steuerpflichtige, die den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, müssen die Daten elektronisch übertragen.
§ 5b EStG sollte ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde schließlich jedoch um ein Jahr verschoben. Die Pilotphase ist mittlerweile im Wesentlichen abgeschlossen.
Die Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung betrifft grundsätzlich alle Bilanzierungspflichtigen unabhängig von der Rechtsform oder Größe des Unternehmens. Umfasst sind auch Eröffnungsbilanzen sowie berichtigte oder geänderte Bilanzen.
Die Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG schließt den Anwendungsbereich des § 5b EStG aus. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz der Anlage EUR ist jedoch elektronisch zu übermitteln.
Erweiterung der Datenübertragung. Während Betriebe bisher nur Umsatzsteuer- Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch übertragen mussten, sind ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ebenfalls die Erklärungen zur Körperschaftsteuer / Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, mithin des Verlustes bzw. des Einlagekontos (§ 31 Abs. 1a KStG), Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags/ Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG), Einkommensteuererklärung — soweit Gewinneinkünfte vorhanden sind — (§ 25 Abs. 4 EStG) und die Feststellungserklärungen (§ 180 Abs. 2a AO) in elektronischer Form einzureichen.
Lediglich in Härtefällen kann auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.
Taxonomie. Die Taxonomie bestimmt die verschiedenartigen Elemente – z.B. die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinnund Verlustrechnung – und die Beziehung zueinander.
Prinzipiell ist unter Taxonomie ein gegliedertes Datenschema, ähnlich einem Kontenrahmen, bestehend aus Bilanz- und Gewinn- und Verlustpositionen zu verstehen.
Für die Übermittlung des entsprechenden Datensatzes wurde XBRL („eXtensible Business Reporting Language“) als Übermittlungsformat einheitlich festgelegt. Hierbei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Dieser wird z.B. auch bei der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet.
Die Datensätze müssen dann der steuerlichen XBRL-Taxonomie entsprechen.
Umfang des Datenschema. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul („GCDModul“) und ein Jahresabschluss-Modul („GAAP-Modul“).
Das „GCD-Modul“ enthält ein Datenschema zur Übermittlung von
- Dokumentinformationen,
- Informationen zum Bericht und
- Informationen zum Unternehmen.
Das „GAAP-Modul“ enthält ein Datenschema zur Übermittlung der gebräuchlichen Berichtsbestandteile für Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen. Folgende Berichtsbestandteile können zur Übermittlung genutzt werden:
- Bilanz (Ausgangsbasis HGB)
- Haftungsverhältnisse
- Gewinn und Verlustrechnung (Ausgangsbasis HGB) in den Varianten Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
- Ergebnisverwendungsrechnung
- Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften / Mitunternehmerschaften
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
- Steuerliche Modifikationen (Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz und Zusatzangaben)
- Lagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats
- Beschlüsse und zugehörige Erklärungen.
Zusätzlich enthält das Datenschema alternativ verwendbare weitere Bestandteile, wie etwa die beiden Formen der Gewinn- und Verlustrechnung: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren.
Auf dieser Grundlage ermöglicht das Datenschema der Taxonomie die elektronische Übermittlung des Inhalts der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Neben dem Stammdaten-Modul („GCD-Modul“) sind aus dem Jahresabschluss- Modul („GAAP-Modul“) insbesondere die Berichtsbestandteile
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Ergebnisverwendung
- Kapitalkontenentwicklung (nur für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)
- Steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
- Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (zusätzliche Felder)
- Steuerliche Modifikationen (insbes. Umgliederung / Überleitungsrechnung)
zu übermitteln.