Verkäufe über Amazon – steuerliche Risiken
Der Internethandel ermöglicht Unternehmen, ihre Waren weltweit anzubieten. Ein besonders geeignetes Modell stellt der Verkauf der Ware als Marketplace-Händler bei Amazon dar.
Viele Händler entscheiden sich dabei für einen Versand durch Amazon (Amazon-FBA). In diesem Fall senden die Händler ihre Produkte an Amazon Logistik-zentren. Amazon übernimmt anschließend die weiteren Services wie Lagerung, Versand, Bestellungsverfolgung, Kundenservice und Rücksendungen in ganz Europa.
Zudem kann sich der Unternehmer für den „Paneuropäischen Versand durch Amazon“ entscheiden. Damit kann er in ganz Europa verkaufen, indem der Lagerbestand automatisch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nachfrage auf Logistikzentren in ganz Europa verteilt wird.
Diese Themenkomplexe haben umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten, die in diesem Artikel beleuchtet werden.
Umsatzsteuerpflicht in Deutschland und Verkauf in der EU
Unternehmen in Deutschland sind steuerpflichtig, wenn sie ihre Ware an Kunden in Deutschland verkaufen und ihr Umsatz die Schwelle von 17.500 Euro überschreitet.
Verkaufen Unternehmen ihre Waren in Ländern der Europäischen Union, müssen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Land, in dem sie verkaufen, für die Umsatzsteuer registrieren. Die Registrierung ist erforderlich, wenn die Liefermenge in ein Land die Lieferschwelle überschreitet. Die Lieferschwellen betragen zwischen 35.000 (z. B. Österreich) und 100.000 Euro (z. B. Niederlande).
Grundsätzlich ist Umsatzsteuer für Lieferungen an das zuständige Finanzamt im Inland abzuführen (Ursprungsland der Lieferung). Dieser Grundsatz gilt bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen an Privatkunden in der EU jedoch nur beschränkt. Überschreiten nach der „Versandhandelsregelung“ die Umsätze einen bestimmten Schwellenwert (Lieferschwelle), verlagert sich der Ort der Lieferung in das Land, in dem der Kunde sitzt (Bestimmungsland). Der Umsatz, mit dem die Lieferschwelle überschritten wird, sowie alle folgenden Umsätze werden im Bestimmungsland besteuert.
Paneuropäischer Versand durch Amazon
Hat sich ein Unternehmer für den paneuropäischen Versand durch Amazon entschieden, kommt es durch die Umlagerung von Ware in ein EU-Ausland zur Registrierungspflicht im Lagerland. Amazon nutzt Lager in Polen, Tschechien, Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien.
Die Umlagerung ist als innergemeinschaftliches Verbringen im Abgangs- und Empfangsland in der „Zusammenfassenden Meldung“ zu erklären. Die Bewegung der Ware in das ausländische Amazon-Lager aus Deutschland ohne eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer löst andernfalls deutsche Umsatzsteuer aus.
Umsatzsteuer bei Lieferung aus dem Amazon-Lager im Ausland an den privaten Endkunden
Nach dem europaweit harmonisierten Umsatzsteuersystem kommt es darauf an, von welchem Ort aus die Ware an den Kunden versandt wird. Die Umsatzsteuer ist bei Versandhändlern in dem Land zu zahlen, wo die Ware lagert. Folge der Lagerung der Produkte im Ausland ist mithin eine Umsatzsteuerregistrierung nach örtlichem Recht. Zudem unterliegt der Verkauf dieser Produkte dem im Lagerland geltenden Steuerrecht.
Versendet Amazon die Ware z. B. aus dem Lager in Polen, unterliegt diese Lieferung grundsätzlich – zumindest bis zum Überschreiten der deutschen Lieferschwelle – der polnischen Umsatzsteuer (23 %). Hier besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Anwendung der Lieferschwelle zu verzichten. Der Händler unterwirft sich damit freiwillig der Umsatzsteuer des Landes, in welches er liefert.
Fazit
Der Internethandel bietet vielen Unternehmen riesige Märkte. Steuerlichen Stolpersteinen sollte jedoch unbedingt ausge-wichen werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.