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Gesetzesänderungen: 2018 ändert sich einiges – aber manche Unklarheit bleibt

2018 bringt viele Gesetzesänderungen – bei Mindestlohn und Mutterschutz, Vertragsrecht und Verbraucherschutz, Altersvorsorge und Erwerbsunfähigkeit, Abschreibungen und Steuern. Die wichtigsten Themen.

Text: Midia Nuri


Jedes Jahr das gle­iche Spiel: Geset­zesän­derun­gen wer­fen Bekan­ntes über den Haufen. Über einige 2018 anste­hende Neuerun­gen war hier bere­its zu lesen, wie etwa die Kassen­nach­schau, Anpas­sun­gen beim Min­dest­lohn, die europäis­che Daten­schutz-Grund­verord­nung (DS-GVO), die kür­zlich in Kraft getrete­nen Regeln zum Beruf­s­ge­heim­nis und das Geld­wäschege­setz. Bei diesen The­men hät­ten Unternehmer die Auswirkun­gen für ihren Betrieb bere­its im abge­laufe­nen Jahr mit Steuer­ber­ater oder Anwalt prüfen kön­nen. Wer das ver­säumt hat, sollte dieses Gespräch drin­gend nach­holen – und dann auch gle­ich noch auf die neuen Auf­be­wahrungspflicht­en einge­hen, die das Steuerumge­hungs­bekämp­fungs­ge­setz mit sich bringt. Hier möchte bes­timmt nie­mand einen teuren Fehler machen …

Mehr Lohn und Schutz für Mitarbeiter

Beim Min­dest­lohn ist es wichtig, den let­zten Stand zu ken­nen. So gilt ein­er­seits der geset­zliche Min­dest­lohn seit Jahres­be­ginn für alle Branchen. Bish­er gab es in eini­gen Wirtschafts­bere­ichen noch Son­der­regelun­gen. Ander­er­seits muss laufend ver­fol­gt wer­den, was die Tar­if­part­ner aktuell aus­ge­han­delt haben und wo etwa eine All­ge­mein­verbindlichkeit­serk­lärung zu beacht­en ist. Beim The­ma Per­son­al eben­so wichtig: Die Mut­ter­schutzfrist – sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt – gilt kün­ftig auch für Schü­lerin­nen und Stu­dentin­nen. Sie ver­längert sich bei einem Kind mit Behin­derung. Unternehmer müssen jeden Arbeit­splatz darauf prüfen, ob schwan­gere oder stil­lende Frauen beson­ders zu schützen sind – auch wenn dort nicht mit chemis­chen, biol­o­gis­chen oder physikalis­chen Stof­fen gear­beit­et wird.

Aussicht auf bessere Betriebsrente

In Kraft trat zum Jahres­be­ginn das Betrieb­srenten­stärkungs­ge­setz (BRSG), das die Ver­bre­itung von Betrieb­srenten in kleinen und mit­tleren Unternehmen fördern soll. Arbeit­ge­ber erhal­ten einen Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit einem Einkom­men von unter 2.200 Euro brut­to eine Betrieb­srente anbi­eten. Dafür müssen sie Beiträge zwis­chen 240 bis 480 Euro jährlich zahlen. Prüfen soll­ten Unternehmer auch, ob sie am soge­nan­nten Sozial­part­ner­mod­ell teil­nehmen kön­nen, für das eine Tar­if­bindung eigentlich Voraus­set­zung ist.

Zusätzlicher Verbraucherschutz

Für Werkverträge der Baubranche gilt jet­zt ein neues Ver­tragsrecht. Auch Verträge für Architek­ten und Bauträger wer­den neu geregelt. Ver­brauch­er stärkt ab Juli im Reis­erecht die Pauschal­reis­erichtlin­ie – der hier gel­tende Ver­brauch­er­schutz greift kün­ftig auch bei Reisen, die der Kunde oder ein Reise­büro zusam­mengestellt hat, sowie bei Tages­reisen ab 500 Euro.

Weniger Gebühren und kein 500-Euro-Schein

Die Europäis­che Zen­tral­bank will gegen Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr aus­geben. Unternehmer sind im Gegen­satz zu Banken nicht verpflichtet, die Noten anzunehmen. Ab dem 13. Jan­u­ar 2018 ent­fall­en außer­dem europaweit Gebühren für Karten­zahlun­gen, Über­weisun­gen und Lastschriften. Ver­brauch­er erhal­ten mehr Rechte, zum Beispiel bei Betrug, grober Fahrläs­sigkeit oder Fehlüberweisungen.

Höhere Grenzen für Sofortabschreibung

Die Gren­zen für ger­ing­w­er­tige Wirtschafts­güter stiegen zum Jahres­be­ginn von 410 Euro auf 800 Euro. Auch Grund­frei­be­trag und Unter­halt­shöch­st­be­trag wer­den 2018 um je 180 Euro ange­hoben, der Kinder­frei­be­trag um 72 Euro. Für jedes Kind gibt es zwei Euro mehr Kindergeld. Die Frist zur Abgabe der Steuer­erk­lärun­gen ver­schiebt sich: Ab Ver­an­la­gungszeitraum 2018 sind Steuer­erk­lärun­gen erst bis zum 31. Juli des Fol­ge­jahrs beim Finan­zamt abzugeben. Läuft die Steuer­erk­lärung über den Steuer­ber­ater, ver­längert sich der Abgabezeitraum sog­ar bis zum 28./29. Feb­ru­ar des jew­eils übernäch­sten Jahres.

Zwiti: Steigende Erwerbsminderungsrente

Wer kün­ftig von Erwerb­s­min­derung betrof­fen ist, erhält bis 2024 schrit­tweise durch­schnit­tlich bis zu sieben Prozent mehr Rente. Wer schon in jun­gen Jahren seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kon­nte, wird bei der Rente so behan­delt, als hätte er bis 65 voll gear­beit­et. Damit spricht noch mehr als bish­er dafür, sich auch als Unternehmer frei­willig über die Beruf­sgenossen­schaft abzusichern.

Weiter Unklarheit bei Diesel-Fahrverboten

Für viele ein Aufregerthe­ma, bei dem weit­er keine Lösung abse­hbar ist – was wird aus den dro­hen­den Diesel-Fahrver­boten? Das vom Ver­wal­tungs­gericht Stuttgart erlassene erste Fahrver­bot tritt vor­erst doch nicht ab Jan­u­ar in Kraft. Das Ver­fahren geht in die Revi­sion. Für Unternehmer hält die Unsicher­heit an, in welche Antrieb­sarten sie kün­ftig investieren soll­ten, zumal selb­st die Autoin­dus­trie jet­zt die Steuer­vorteile des Diesel­treib­stoffs infrage stellt. Wer einen Fahrzeugkauf plant, sollte die Investi­tion also unter Berück­sich­ti­gung aller finanziellen/steuerlichen wie auch aller rechtlichen Ein­flussfak­toren genau abwägen.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürnberg

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