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Arbeitssicherheit: Schutzkleidung ist Chefsache

Jeder Unternehmer muss mögliche Gefahren an den Arbeitsplätzen seiner Beschäftigten beurteilen und beseitigen oder zumindest das Verletzungsrisiko minimieren. Wer dies versäumt, zahlt bei einem Unfall eventuell teuer für die Folgen.

Autor: Pia Weber


Sieben Uhr mor­gens: Die Mitar­beit­er der Fir­ma Bad & Heizung Kreuz GmbH in Schall­stadt bei Freiburg machen sich zur Abfahrt bere­it. Auf dem Ein­satz­plan ste­ht die Mon­tage ein­er Solaran­lage. Jed­er Handw­erk­er trägt den namentlich gekennze­ich­neten Ruck­sack, der seine per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA) enthält, von der Schutzbrille bis zu den Sicher­heit­sar­beitss­chuhen. Auf der Baustelle erwartet die Mon­teure ein Gerüst, auf dem sie sich sich­er bewe­gen kön­nen. Das ist eine Kon­se­quenz aus der Gefährdungs­beurteilung, die Fir­menchef Joachim Kreuz automa­tisch vor jedem Pro­jekt erstellen lässt. Gut 400 Euro berech­net er den Auf­tragge­bern für das Gerüst – bis­lang gab es keine Proteste. „Die Kun­den akzep­tieren begrün­dete Kosten für Arbeitss­chutz und bezahlen sie auch“, sagt Kreuz. „Ich denke, dieses Vorge­hen hat das Image unser­er Fir­ma als zuver­läs­siger Part­ner gestärkt.“

So eine Gefährdungs­beurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitss­chutzes und muss laut Arbeitss­chutzge­setz in jedem Betrieb mit min­destens einem Beschäftigten für jede Tätigkeit erstellt wer­den. Ermit­telt wird, welche Gesund­heits­ge­fahren oder Unfal­lquellen sich aus der Arbeit ergeben kön­nten und welche Gegen­maß­nah­men notwendig sind. Neben der Frage, inwieweit die Beschäftigten etwa unter Lärm, Gefahrstof­fen oder kör­per­lich schw­er­er Arbeit lei­den, geht es auch um psy­chis­che Belas­tun­gen. Dazu zählen laut Stress­re­port 2012 Ter­min­druck, Störun­gen und Unter­brechun­gen bei der Arbeit, hohe Arbeits­geschwindigkeit sowie die gle­ichzeit­ige Bear­beitung ver­schieden­er Auf­gaben. Solche gesund­heitlichen Belas­tun­gen zeigen Wirkung. 2011 haben mit einem Anteil von über 40 Prozent erst­mals mehr Men­schen eine Erwerb­s­min­derungsrente wegen psy­chis­ch­er Störun­gen erhal­ten als wegen Muskel- und Skelet­terkrankun­gen oder Herz-Kreis­lauf-Prob­le­men, so die Sta­tis­tik der Deutschen Rentenversicherung.

PERSÖNLICHE HAFTUNG DROHT Obwohl unmissver­ständlich dazu verpflichtet, drückt sich noch knapp jed­er fün­fte Unternehmer um die Gefährdungs­beurteilung. Dies besagt beispiel­sweise das Dekra-Arbeitssicher­heits­barom­e­ter 2013/2014, für das 800 meist kleine und mit­tlere Betriebe befragt wur­den. Vie­len Fir­menchefs scheint gar nicht klar zu sein, welch großes Risiko sie damit einge­hen. „Kommt es in diesem Fall zu einem Arbeit­sun­fall, dann haftet der Unternehmer per­sön­lich“, sagt Dekra-Arbeitss­chutz-Experte Fatih Yilmaz.

Allerd­ings lassen sich immer mehr Ver­ant­wortliche bewusst auf das The­ma ein – vor allem, weil sie erken­nen, dass sie angesichts des dro­hen­den Fachkräfte­man­gels bald nur noch qual­i­fiziertes Per­son­al find­en wer­den, wenn neben den all­ge­meinen Arbeits­be­din­gun­gen auch die Sicher­heits­maß­nah­men am Arbeit­splatz stim­men. „Wir begeg­nen öfter Unternehmen, die ver­suchen, mehr für Arbeits- und Gesund­heitss­chutz zu tun als geset­zlich vorgeschrieben“, hat Yil­maz beobachtet. Für zwei Drit­tel sei „Beruf und kör­per­liche Fit­ness“ ein zen­trales The­ma der betrieblichen Gesund­heit­spoli­tik. Der demografis­che Wan­del und psy­chis­che Belas­tun­gen wer­den von jedem Zweit­en als Gründe genan­nt. Weit­sichtige Fir­menchefs ver­ste­hen die pos­i­tiv­en Effek­te durch eine unfall­freie Umge­bung und eine gesunde Belegschaft. „Sie erre­ichen gerin­gere Fehlzeit­en, größere Arbeit­szufrieden­heit und höhere Pro­duk­tiv­ität“, so Yilmaz.

So tickt auch Joachim Kreuz. „Arbeitss­chutz ist nicht das lästige Befol­gen von Geset­zen“, meint der Handw­erk­er. „Er ist vielmehr die Voraus­set­zung dafür, dass abends wieder alle gesund und unversehrt von der Baustelle zurück nach Hause kom­men.“ Vor etwa vier Jahren begann er, diese Ansicht mith­il­fe eines exter­nen Beraters nach­haltig im Unternehmen zu ver­ankern. Alle Arbeit­sprozesse bei der Bad & Heizung Kreuz GmbH wur­den unter Aspek­ten des Arbeitss­chutzes unter­sucht. Zusam­men mit den Beschäftigten for­mulierte Kreuz Unternehmensleitlin­ien zum Arbeitss­chutz und entwick­elte ein­fach zu hand­habende Form­blät­ter, damit jed­er die Leitlin­ien in der täglichen Arbeit nach­le­sen und umset­zen kann.

MITARBEITER SOLLTEN MITREDEN Inzwis­chen gibt es auf jed­er Baustelle einen „Auf­tragsver­ant­wortlichen vor Ort“ (AvO). Das ist ein­er von mehreren Gesellen, denen Kreuz die unternehmerische Auf­gabe für den Arbeitss­chutz schriftlich über­tra­gen hat. Dadurch ist der AvO weisungs­befugt gegenüber den Kol­le­gen und ver­hand­lungs- oder auskun­fts­berechtigt gegenüber Part­nern und Bauher­ren. Zu den Auf­gaben des AvO gehört unter anderem, von jed­er Baustelle auf einem speziellen Vor­druck eine Gefährdungs­beurteilung anzufer­ti­gen und Gegen­maß­nah­men zu ergreifen – etwa, indem ein Gerüst für das sichere Mon­tieren ein­er Solaran­lage bestellt wird. So wer­den die geset­zlichen Anforderun­gen erfüllt und die tat­säch­lichen Risiken minimiert.

Damit in Sachen Arbeitssicher­heit immer alle auf dem Laufend­en sind, find­en bei der Bad & Heizung Kreuz GmbH pro Jahr sechs Mitar­beit­erbe­sprechun­gen statt. „Dazu kom­men die Beschäftigten eine halbe Stunde früher in den Betrieb“, berichtet Kreuz. „Das zeigt, wie wichtig ihnen das The­ma inzwis­chen ist.“ Bei diesen Besprechun­gen führt nicht immer der Fir­menchef das Wort. Häu­fig präsen­tieren seine Mitar­beit­er Neuerun­gen. „Kon­se­quenter Arbeitss­chutz lebt davon, dass sich alle ange­sprochen fühlen und sich engagieren“, ist Kreuz überzeugt.

Gesetzesrahmen

Diese Anforderun­gen müssen Sie bei der Arbeitssicher­heit erfüllen


Wahl­frei­heit: Kleinen und mit­tleren Betrieben lassen die Beruf­sgenossen­schaften die Wahl zwis­chen Regel­be­treu­ung und Unternehmer­mod­ell, auch alter­na­tive Betreu­ung genan­nt. Möglich ist eine Wahl je nach Branche bei bis zu durch­schnit­tlich weniger als 51 Mitarbeitern.

Unternehmer­mod­ell: Der Fir­menchef absolviert die von der Beruf­sgenossen­schaft fest­gelegten Informations‑, Moti­va­tions- und Fort­bil­dungs­maß­nah­men. Zudem muss er eine qual­i­fizierte, bedarf­s­gerechte über­be­triebliche Beratung zu Fra­gen des Arbeitss­chutzes in Anspruch nehmen.

Regel­be­treu­ung: Der Fir­menchef überträgt das The­ma ein­er Fachkraft und benen­nt einen Betrieb­sarzt. Die Grund­be­treu­ung bei bis zu zehn Beschäftigten umfasst Basisleis­tun­gen nach dem Arbeitssicher­heits­ge­setz, die unab­hängig von der Größe des Betriebs sind. Dabei gel­ten für die Experten feste Ein­satzzeit­en. Ab elf Mitar­beit­ern ist zusät­zlich noch eine betrieb­sspez­i­fis­che Betreu­ung erforder­lich, damit auch betriebliche Beson­der­heit­en berück­sichtigt wer­den. Eine pauschale Fes­tle­gung von Ein­satzzeit­en ist für diesen Teil der Betreu­ung nicht möglich.

Gefährdungs­beurteilung: Der Fir­menchef muss mögliche Gesund­heits­ge­fahren im Betrieb schriftlich erfassen (lassen) sowie Maß­nah­men zu deren Besei­t­i­gung fes­tle­gen und umset­zen. Die Mitar­beit­er soll­ten schriftlich bestäti­gen, dass sie eine Sicher­heits­belehrung erhal­ten haben. Spätestens alle fünf Jahre ist eine Aktu­al­isierung nötig, an der – falls vorhan­den – der Betrieb­srat mitwirken sollte. For­mu­la­re, Vor­drucke und Infor­ma­tio­nen liefert die Berufsgenossenschaft.



Quelle: TRIALOG, Das Unternehmer­magazin Ihrer Berater und der DATEV, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürn­berg, Aus­gabe 01/2014

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