Fachartikel & News

Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum SEPA

Ab 1. Februar 2014 gibt es den einheitlich europäischen Zahlungsverkehrsraum – SEPA (Single Euro Payments Area). Bisher mussten die Banken verschiedene Systeme nebeneinander betreiben. Ab diesem Zeitpunkt können bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinaus so einfach getätigt werden wie im Heimatland. Dieser Artikel gibt einen Überblick, was auf Sie zukommen wird.


SEPA-Pro­jekt und SEPA-Raum. Zur Schaf­fung eines ein­heitlichen europäis­chen Zahlungsverkehrsraums hat die europäis­che Kred­itwirtschaft das SEPA-Pro­jekt ins Leben gerufen.

Die Ver­ant­wor­tung für den Har­mon­isierung­sprozess liegt beim Euro­pean Pay­ments Coun­cil (EPC). SEPA umfasst dabei Zahlun­gen in Euro inner­halb der SEPA-Län­der unter Berück­sich­ti­gung fol­gen­der Zahlverfahren:

  • SEPA-Lastschriften (Direct Debit)
  • SEPA-Über­weisun­gen (Cred­it Transfer)
  • SEPA-Karten­zahlun­gen (Cards Framework)

Den SEPA-Raum bilden fol­gende Länder:
die EU-Mit­glied­staat­en Bel­gien, Bul­gar­ien, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frankre­ich, Griechen­land, Irland, Ital­ien, Let­t­land, Litauen, Lux­em­burg, Mal­ta, Nieder­lande, Öster­re­ich, Polen, Por­tu­gal, Rumänien, Schwe­den, Slowakei, Slowe­nien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vere­inigtes Kön­i­gre­ich von Großbri­tan­nien und Zypern. Weit­er­hin die EWR-Staat­en Island, Liecht­en­stein, Nor­we­gen sowie die weit­eren Staaten/Gebiete Schweiz, Mona­co, May­otte, Saint-Pierre und Miquelon.

IBAN und BIC. Die wichtig­sten Neuerun­gen des SEPA-Ver­fahrens sind IBAN (Inter­na­tion­al Bank Account Num­ber) und BIC (Bank Iden­ti­fi­er Code). Sie lösen Kon­ton­um­mer und Ban­kleitzahl ab. Mit dem SEPA-Ver­fahren ist eine Inland­szahlung nicht mehr von ein­er Zahlung z. B. nach Ital­ien zu unterscheiden.

IBAN beze­ich­net die Inter­na­tion­al Bank Account Num­ber. Sie wird kün­ftig die Kon­ton­um­mer erset­zen. Die IBAN (max. 34 Stellen) set­zt sich aus dem Län­der­code mit 2 Stellen, der Prüfz­if­fer mit 2 Stellen und der Kon­to-ID mit max­i­mal 34 Stellen zusammen.

Die Ban­kleitzahl wird durch einen soge­nan­nten BIC (Bank Iden­ti­fi­er Code) abgelöst. Der BIC iden­ti­fiziert ein Kred­itin­sti­tut weltweit ein­deutig und set­zt sich wie fol­gt zusam­men: Banken­code mit 4 Stellen, Län­der­code mit 2 Stellen, Ortscode mit 2 Stellen und Fil­ial­code mit 3 Stellen.

Weg­fall der Einzugsermächtigung/Einführung der SEPA-Lastschrift. Mit SEPA fällt die Einzugser­mäch­ti­gung weg. Die zukün­ftige SEPA-Lastschrift kann nur noch schriftlich erteilt wer­den. Online gestellte oder tele­fonis­che Aufträge sind nicht mehr möglich.

Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benöti­gen ein SEPA-Lastschriftmandat.

Ein SEPA-Lastschrift­man­dat ist die rechtliche Legit­i­ma­tion für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Man­dat umfasst sowohl die Zus­tim­mung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auf­trag an den eige­nen Zahlungs­di­en­stleis­ter zur Ein­lö­sung der Zahlung.

Dabei wird ein exak­tes Fäl­ligkeits­da­tum für die Kon­to­belas­tung einge­führt. Jedes SEPA-Lastschrift­man­dat erhält dabei zudem eine ein­deutige Man­dat­sref­erenz.  Die Man­dat­sref­erenz ist ein vom Zahlungsempfänger indi­vidu­ell vergebenes Kennze­ichen eines Man­dats (z. B. Rech­nungsnum­mer oder Kundennummer).

In Verbindung mit der Identifikations­nummer des Lastschriftein­re­ich­ers (soge­nan­nte Gläu­biger-Iden­ti­fika­tion­snum­mer) wird damit jedes Man­dat ein­deutig iden­ti­fiziert. Die Gläu­biger-Iden­ti­fika­tion­snum­mer ist eine kon­toun­ab­hängige und ein­deutige Kennze­ich­nung des Lastschrift­gläu­bigers. Lastschriften kön­nen ohne diese Gläu­biger-Iden­ti­fika­tion­snum­mer nicht mehr ver­ar­beit­et werden.

Unter­schei­dung der SEPA-Lastschrift. Im Gegen­satz zur deutschen Lastschrift gibt es bei der SEPA-Lastschrift neue Bestandteile, die höheren Aufwand bedeuten. Zu unter­schei­den ist hier zwis­chen der SEPA-Basis­lastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift:

SEPA-Basis­lastschrift (SDD Core). Die SEPA-Basis­lastschrift (SDD Core) ist mit dem heuti­gen Einzugser­mäch­ti­gungsver­fahren ver­gle­ich­bar. Zunächst ist ein Man­dat erforder­lich. Der Zahlungsempfänger (Cred­i­tor) wird vom Zahlungspflichti­gen (Deb­itor) ermächtigt, Lastschriften zu ziehen. Die kontoführende Bank wird beauf­tragt, die über­mit­tel­ten Lastschrif­tan­weisun­gen zu erfüllen und das entsprechende Kon­to zu belas­ten. Die Bank des Zahlungspflichti­gen ist nicht verpflichtet, das Man­dat zu prüfen.

Gemäß den Regel­w­erken für die SEPA-Basis­lastschrift müssen erst­ma­lige Lastschriften fünf Tage vor Fäl­ligkeit bei der Zahlstelle vor­liegen, darauf fol­gende Zahlun­gen hinge­gen min­destens zwei Tage vor Fäl­ligkeit. Die Vor­lauf­frist für ein­ma­lige Lastschriften beträgt eben­falls fünf Tage. Ein­er SEPA-Basis-Lastschrift kann inner­halb von acht Wochen nach Kon­to­belas­tung wider­sprochen wer­den, sodass der Belas­tungs­be­trag wieder gut­geschrieben wird.

Die Wider­spruchs­frist beträgt acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Kon­to­belas­tung. Die Vor­lauf­fris­ten betra­gen bei erst­ma­li­gen Einzug 5 Bank­tage, bei Fol­geeinzug 2 Banktage.

SEPA-Fir­men­lastschrift (SDD B2B). Die SEPA-Fir­men­lastschrift (SDD B2B) ist mit dem heuti­gen Abbuchungsver­fahren ver­gle­ich­bar. Abwe­ichend von der SEPA-Basis­lastschrift sind bei der SEPA-Fir­men­lastschrift (SEPA Direct Deb­it B2B) fol­gende Merk­male zu beachten:

  • Einzüge erfol­gen nur zwis­chen Nichtverbrauchern
  • Es ist ein B2B-Man­dat erforderlich
  • Der Zahlungspflichtige muss sein­er Bank das Man­dat vorlegen
  • Die Lastschrift muss spätestens einen Tag vor Fäl­ligkeit der Bank des Zahlungspflichti­gen vorliegen
  • Keine Rück­gabe­möglichkeit durch den Zahlungspflichti­gen wegen Widerspruchs

SEPA-Über­weisun­gen. Seit Jan­u­ar 2008 kön­nen Über­weisun­gen in Euro inner­halb Deutsch­lands und gren­züber­schre­i­t­end in alle SEPA-Teil­nehmer­län­der per SEPA-Über­weisung (Cred­it Trans­fer) durchge­führt wer­den. Ab Feb­ru­ar 2014 löst die SEPA-Über­weisung das nationale Über­weisungsver­fahren in den Eurolän­dern endgültig ab. Der Über­weisende und der Begün­stigte sowie deren Zahlungs­di­en­stleis­ter wer­den bei der SEPA-Über­weisung durch die IBAN und den BIC identifiziert.

SEPA-Karten­zahlun­gen. Mit dem Rah­men­werk für den SEPA-Karten­verkehr (SEPA Cards Frame­work; SCF) wur­den generelle Anforderun­gen an Zahlungs­di­en­stleis­ter, Karten­sys­teme und andere Mark­t­teil­nehmer definiert, durch die Karten­zahlun­gen und Bargeld­ab­he­bun­gen inner­halb des ein­heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes eben­so schnell, sich­er und effizient abgewick­elt wer­den sollen wie im Heimatland.

This is a unique website which will require a more modern browser to work! Please upgrade today!