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Patent- und Markenschutz: florieren in der Nische

Innovative Mittelständler können ihre Erfindungen und ihren guten Namen in Deutschland oder Europa verteidigen. Patent- und Markenanwälte lotsen sie durch den Bürokratiedschungel. 

Autor: Moni­ka Hofmann


Schutzrechte hält Peter Bran­des für wichtig. „Der Wet­tbe­werb nimmt zu, also müssen wir uns gegen Nachah­mer wapp­nen“, sagt der Inhab­er der EBI – Elek­tro Befes­ti­gung­stech­nik in Ilsede bei Braun­schweig. Seine Erfind­ung, eine Kun­st­stoff­schelle in Omegaform, hat er trotz des damit ver­bun­de­nen Aufwands auf deutsch­er und europäis­ch­er Ebene paten­tieren lassen. Mit ihr lassen sich Kabel schnell und sich­er befes­ti­gen. Handw­erk­er müssen die Omegaschelle nur auf die Leitung steck­en und in die Mauer­nut drück­en. „Beim Alt­bau­sanieren hal­biert sich der Zeitaufwand zum Fix­ieren der Leitun­gen“, so Bran­des. Um her­auszufind­en, ob es einen Markt für seine Schelle gibt, wandte sich Bran­des ans Erfind­erzen­trum Nord­deutsch­land. Nach der Paten­trecherche mein­ten die Experten, dass ein Schutz sin­nvoll sei. Weit­er­er Plus­punkt: Die Paten­tierung machte die Omegaschelle bekan­nter. Heute zählt sog­ar der Spezial­ist für Mon­tage- und Befes­ti­gungs­ma­te­r­i­al Würth zu den Kunden.

Schutzrecht Drit­ter acht­en. Peter Bran­des ist kein Einzelfall. „Kleine Fir­men entwick­eln oft Inno­va­tio­nen und sind Mark­t­führer in
ihrer Nis­che“, weiß Markus Hössle, Vor­stand der Paten­tan­walt­skam­mer in München. Paten­tan­wälte helfen in ein­er Zeit offen­er Gren­zen und leichter Infor­ma­tions­beschaf­fung, Nis­chen durch Patente, Gebrauchsmuster oder Marken zu schützen. „Das Risiko wächst, dass andere ungerecht­fer­tigt Know-how von Mit­tel­ständlern nutzen“, so Hössle. Zugle­ich wird es wichtiger, selb­st keine Schutzrechte zu ver­let­zen und Kla­gen zu riskieren. „Fir­menchefs soll­ten gezielte Patent- und Marken­recherchen betreiben, um zu sondieren, welche ähn­lichen Pro­duk­te und Leis­tun­gen es gibt.“ Bei Schutzrechtsver­stößen dro­hen teure Fol­gen. Der Rech­teein­hab­er kann den Verkauf ver­bi­eten lassen und Schaden­er­satz beanspruchen. Wer erst jet­zt über eine Lizenz ver­han­delt, befind­et sich in ein­er viel schwächeren Posi­tion als bei Gesprächen direkt nach ein­er sorgfälti­gen Patentrecherche.

Oft ist die Frage, für welche Inno­va­tion, Region und Marke welch­er Schutz gel­ten soll. „Die Patent- und Marken­strate­gie muss sich an der Unternehmensstrate­gie ori­en­tieren und ist Chef­sache“, sagt Niko­laus Thumm, Chefökonom des Europäis­chen Paten­tamtes (EPA) in München. Oft lassen Mit­tel­ständler ihre Pro­duk­te in bis zu vier Län­dern schützen, wo sie sich gegen Wet­tbe­wer­ber absich­ern wollen. Bis ein Patent greift, ist in Deutsch­land mit zwei bis drei Jahren und Amts­ge­bühren sowie Anwalt­skosten von rund 6.000 Euro zu rech­nen. Soll der Schutz in weit­eren Län­dern gel­ten, kom­men Mehraus­gaben für Jahres­ge­bühren oder Über­set­zun­gen hinzu. Beantragt wer­den kann ein Strauß einzel­ner nationaler Patente, aber auch ein Bün­del­patent für Europa beim EPA. Um den richti­gen Weg zu find­en, sollte der Fir­menchef frühzeit­ig eine Paten­trecherche starten und die Patentstrate­gie konkretisieren. „So lassen sich die Kosten beschränken“, sagt Thumm.

Viele Mit­tel­ständler bieten bere­its Patente auf europäis­ch­er Ebene an. Kün­ftig wird das durch einen ein­heitlichen Recht­sti­tel für alle EU-Län­der ein­fach­er. 2014 kön­nte es erste gemein­schaftliche Patente geben. Eine schlanke, schnelle und kostengün­stige Vari­ante ist bis dahin der Schutz tech­nis­ch­er Erfind­un­gen als Gebrauchsmuster. Er gilt gle­ich nach Anmel­dung. „Erst bei Ver­let­zun­gen wird geprüft, ob es inhaltlich gerecht­fer­tigt ist“, erk­lärt Markus Hössle. Allerd­ings gilt das Gebrauchsmuster nicht in allen EU-Ländern.

Eigene Marken anmelden. Anmelden kann jed­er Unternehmer auch Marken. In der EU gilt ein ein­heitlich­es Ver­fahren, der Anmelder erhält die Gemein­schafts­marke. Ihre Kosten hal­ten sich in Gren­zen. Schützen lassen sich Zahlen, Buch­staben, Wörter, Abbil­dun­gen, Far­ben und Töne, die unver­wech­sel­bar für Pro­duk­te oder Dien­stleis­tun­gen ste­hen. Marken lassen sich unbe­gren­zt ver­längern und wer­den erst gelöscht, wenn die Ver­längerungs­ge­bühr nach jew­eils zehn Jahren nicht mehr gezahlt wird. Markus Hössle emp­fiehlt, diese Möglichkeit unbe­d­ingt zu nutzen: „Mit Marken wird stets Qual­ität assozi­iert, eine einge­tra­gene Marke kann also den Weg zum Kun­den ebnen.“

Informationsquellen

Hier find­en Sie weit­erge­hende Details


www.dpma.de:
Das Deutsche Patent- und Marke­namt (DPMA) bietet Infor­ma­tio­nen, Down­loads und Links zum The­ma Patent- und Marken­schutz. Hier lassen sich auch Schutzrechte online anmelden.
www.epo.org:
Die Paten­tierung auf europäis­ch­er Ebene erk­lärt das Europäis­che Paten­tamt (EPA). Hier kön­nen Leit­fä­den herun­terge­laden und Online-Anträge gestellt werden.
www.depatis.de:
Für umfassende Paten­trecherchen gibt es die Daten­bank des DPMA.

So helfen Ihnen der Steuerberater und der Anwalt

Patente, Lizen­zen und Marken­rechte gehören wie das Know-how eines Unternehmens zum imma­teriellen Anlagev­er­mö­gen. Fra­gen Sie Ihren Steuer­ber­ater, was bilanziert wer­den darf und welche steuer­lichen Auswirkun­gen das für Ihre Fir­ma hat. Lassen Sie sich außer­dem in jed­er Pro­jek­t­phase von einem Paten­tan­walt beraten.


Quelle: TRIALOG, Das Unternehmer­magazin Ihrer Berater und der DATEV, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürn­berg, Aus­gabe 12/2012

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