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Spenden und Sponsoring: Helfen mit System

Firmenchefs tun gern Gutes und haben nichts dagegen, falls sie dabei sogar Steuern sparen. Doch wer richtig geben und absetzen will, sollte sich mit dem Steuerberater abstimmen.

Text: Robert Thiel

Unter­schied beacht­en: Spenden fördern steuer­begün­stigte gemein­nützige, mildtätige oder kirch­liche Zwecke. Sie sind frei­willig und ste­hen in keinem wirtschaftlichen Zusam­men­hang mit Leis­tun­gen des Empfängers. Beim Spon­sor­ing sind mit der Förderung von Per­so­n­en oder Pro­jek­ten in sportlichen, kirch­lichen, wis­senschaftlichen, sozialen, ökol­o­gis­chen oder ähn­lich bedeut­samen gesellschaft­spoli­tis­chen Bere­ichen auch unternehmens­be­zo­gene Ziele ver­bun­den. Meis­tens will der Spon­sor den Bekan­ntheits­grad und das Image seines Unternehmens in der Öffentlichkeit steigern.

Spenden pla­nen: Viele Men­schen verzetteln sich. Sie bün­deln ihre Mit­tel nicht und erzie­len so weniger Wirkung. Ergreifen Sie selb­st die Ini­tia­tive und wählen Sie sorgfältig wenige Empfänger aus, um sie gezielt zu unter­stützen. Das halb­staatliche Deutsche Zen­tralin­sti­tut für soziale Fra­gen (DZI) prüft als „Spenden-TÜV“ die Finanzen ein­er Organ­i­sa­tion und hat über 260 Spenden­siegel ver­liehen. Grund­sät­zlich gilt: Je gefühls­be­ton­ter der Spende­naufruf, desto mehr Mis­strauen ist ange­bracht. Außer­dem soll­ten die Ver­wal­tungskosten nicht 35 Prozent des Etats über­schre­it­en. Bei der Auswahl hil­ft der Leit­faden „Gutes tun – Bess­er spenden“ des DZI unter www.dzi.de/Spenderberatung/ Down­loads, bei der Suche nach schwarzen Schafen www.charitywatch.de.

Spenden abset­zen: Pri­vat­per­so­n­en kön­nen für kirch­liche, mildtätige und gemein­nützige Spenden bis zu 20 Prozent ihrer Einkün­fte als Son­der­aus­gaben abset­zen. Betriebe dür­fen vier Promille vom Umsatz zuzüglich der Löhne und Gehäl­ter als Son­der­aus­gaben gel­tend machen. Das Finan­zamt will eine Spendenbescheini­gung sehen. Bei Klein­spenden bis 200 Euro reichen Über­weisungs- und Spenden­be­leg. Parteis­penden kön­nen Unternehmen in der Rechts­form ein­er juris­tis­chen Per­son (AG, GmbH, KGaA) nicht als Betrieb­saus­gaben gel­tend machen. Bei der per­sön­lichen Einkom­men­steuer­erk­lärung zieht das Finan­zamt von 1.650 (Ehep­aar: 3.300) Euro jew­eils die Hälfte direkt von der Steuer­schuld ab. Weit­ere 1.650 beziehungsweise 3.300 Euro kön­nen als Son­der­aus­gabe die steuerpflichti­gen Einkün­fte mindern.

Spon­sor­ing nutzen: Aufwen­dun­gen für das Spon­sor­ing lassen sich voll als Betrieb­saus­gaben anset­zen. Beim Ener­gy-Drink-Konz­ern Red Bull beispiel­sweise, der aus Image­grün­den zahlre­iche Sportereignisse fördert, erre­ichen sie je nach Region bis zu 35 Prozent des Umsatzes. Voraus­set­zung: Mit dem Spon­sor­ing wird ein wirtschaftlich­er Vorteil für das Unternehmen angestrebt. Dafür reicht grund­sät­zlich schon eine Erhöhung des unternehmerischen Anse­hens. Doch Vor­sicht, hier kann der Teufel im Detail liegen! Bevor Sie Geld investieren, soll­ten Sie deshalb mit Ihrem Steuer­ber­ater das Pro­jekt genau pla­nen, damit Sie später beim Finan­zamt keine böse Über­raschung erleben.

Quelle: TRIALOG, Das Unternehmer­magazin Ihrer Berater und der DATEV, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürn­berg, Aus­gabe 02/2012

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