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„Bestechung ist klare Wettbewerbsverzerrung“

Lutz Tesch ist Geschäftsführer der HSP ADVICE Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, die im Bereich der Externen Revision u. a. Prüfungen zur Ermittlung von Korruptionsrisiken durchführt und Unternehmen hilft, Prozesse zur Korruptionsvermeidung aufzusetzen. Im Gespräch berichtet er über die Normalität von unerlaubten Zuwendungen in der Geschäftswelt und gibt Tipps zur Prävention.


Herr Tesch, die Zahlen zur Wirtschaftskriminali­tät in Deutsch­land sind über­raschend erschre­ckend. Sind wir so ein kor­ruptes Land?
Lutz Tesch: Das kommt auf die Betrach­tungsweise an. Wenn wir das Wort Korrup­tion hören, denken wir schnell an Län­der, in denen man z. B. einen Polizis­ten mit ein paar Euro dazu brin­gen kann, eine unlieb­same Gestalt ein­fach zu töten. An so was denke ich bei Deutsch­land glück­licher­weise nicht und ich bin auch überzeugt, dass wir von solchen Zustän­den weit ent­fer­nt sind.

Im Bere­ich der Wirtschaft­skrim­i­nal­ität sind wir aber nicht so unschuldig, wie wir gerne glauben. Sta­tis­tisch gese­hen sind fast die Hälfte der deutschen Unterneh­men Opfer von Wirtschaft­skrim­i­nal­ität und die Wahrnehmung, die wir in unser­er Arbeit haben, bestätigt diese Zahlen. Das Schlim­me dabei ist, dass es sog­ar als völ­lig nor­mal emp­fun­den wird, zu bestechen, um an einen Auf­trag zu kom­men, und oft­mals kein wirk­liches Unrechts­be­wusst­sein dabei existiert.

Bestechung ist also nor­mal? Mehr als das. Sie wird oft sog­ar als not­wendig emp­fun­den. Dies hängt mit ein­er in Deutsch­land über viele Jahre hin­weg sehr tol­er­ant prak­tizierten Antikorruptionsge­setzgebung zusam­men. Dadurch kon­nte sich Bestechung als völ­lig nor­males und sog­ar als unverzicht­bar ange­se­henes Mit­tel des Wirtschaft­slebens etablieren.

Als notwendig? Warum? Spon­tan gese­hen dur­chaus nachvollzieh­bar: Jed­er tut das, was er für nötig erachtet, um an einen Auf­trag zu kom­men. Wenn eine kleine Zuwen­dung da hil­ft, warum nicht? Das erle­ichtert zudem den Verkauf, weil nicht mehr die Qual­ität des eige­nen Pro­duk­ts her­vorgehoben wer­den muss, son­dern die Aus­wahl schlicht über die Höhe der Zuwen­dung ges­teuert wird. Viele Täter argu­men­tieren übri­gens vom Stand­punkt aus, das, wenn sie nicht bestechen wür­den, es der Mit­be­wer­ber täte. Das zeigt ein­deutig, wie nor­mal solche Vorgänge emp­fun­den werden.

Wenn es so nor­mal ist, was ist dann genau der Schaden? Schließlich dienen Zuwen­dun­gen ja der Ankurbelung von Umsätzen und brin­gen Geld in Umlauf. Ja, klar, wenn man ein­er Oma im Wald die Hand­tasche klaut und sich von dem darin­liegenden Geld ein paar Flaschen Alko­hol kauft, leis­tet man auch einen Dienst an der Volk­swirtschaft. Schließlich hat Omi so kei­ne Gele­gen­heit, das Geld unterm Kopfkissen zu ver­steck­en, und der Täter investiert es in Güter, die auch noch mit ein­er hohen Steu­er belegt sind. Volk­swirtschaftlich hervorragend!

Spaß bei­seite. Bestechung ist ganz klar Wet­tbe­werb­sverz­er­rung. Nicht das beste Pro­dukt macht das Ren­nen, son­dern das am besten geschmierte. Das ist innovati­onshemmend. Zudem zahlt das Unterneh­men des Zuwen­dungsnehmers mehr, als es müsste, weil es ja die Bestechung und die schlechteren Kon­di­tio­nen mit­bezahlt. Dieses Geld kön­nte auch sin­nvoller investiert wer­den. Ohne eine sach­liche, son­dern eine durch per­sön­lichen Vorteil getriebene Sicht beim Einkauf wird vielle­icht auch noch ein völ­lig falsches Pro­dukt gekauft, das nicht opti­mal die Bedürfnisse des Käufers wider­spiegelt. Dabei entste­hen dann wom­öglich noch weiche Schä­den, die schw­er zu be­messen sind, weil das falsche Pro­dukt zu falschen Prozessen führt, inef­fizient im Ein­satz sind etc. Ich glaube, wir müssen nicht wirk­lich darüber disku­tieren, dass Korrup­tionsdelikte streng genom­men einen hohen volk­swirtschaftlichen Schaden hervorrufen.

Um welche Dimen­sio­nen geht es dabei? Das ist völ­lig unter­schiedlich und hängt mit dem jew­eili­gen Auf­tragsvol­u­men und den dahin­ter­liegen­den Mar­gen zusammen.

Zum einen gibt es da die extrem hohen Auf­trags­di­men­sio­nen, also z. B. Indus­trieprojekte oder Staat­saufträge, bei denen es um hohe Millionen‑, gar um Milliarden­summen geht. Bei solchen Aufträ­gen sind die Bestechungs­gelder natür­lich auch dem­entsprechend hoch und nicht sel­ten siebenstellig.

Wir bewe­gen uns mit unseren Untersu­chungen jedoch in einem anderen Feld, also konkret im kleinen bis mit­tleren Mit­tel­stand. Da geht es um deut­lich gerin­gere Dimensi­onen und auch nicht immer um bares Geld. Die Zuwen­dung find­et hier oft­mals in Sach­leistungen statt, z. B. durch das Spendieren eines Urlaubs oder andere kleine Nettigkeiten.
Haben Sie ein plas­tis­ches Beispiel? Ich nehme die Anschaf­fung ein­er Telefonan­lage gerne als Beispiel: Je nach Unterneh­mensgröße kann diese z. B. ca. 100.000 € kosten. Dabei wäre ein Verhandlungsspiel­raum von ca. 20 %, also 20.000 €, für einen erfahre­nen Einkäufer real­isier­bar. Durch die Zuwen­dung, sagen wir mal i. H. v. ca. 5.000 €, egal ob in bar oder als Sach­w­ert, wird die Auswahl manip­uliert und das Ange­bot – um keinen Ver­dacht zu erre­gen – um 5 % nach­verhandelt. Dabei entste­hen der Opfer­fir­ma zwei Schä­den: Sie hat 15.000 € mehr als nö­tig bezahlt und nicht das beste Pro­dukt gekauft.

Zudem wird noch ein Wartungsver­trag aus­ge­han­delt, der monatlich z. B. mit 1.000 € statt mit eventuell real­isier­baren 600 € zu Buche schlägt. Das macht dann einen lau­fenden Schaden von 400 € im Monat, 4.800 € im Jahr, 24.000 € in fünf Jahren etc. aus.

Für die Annahme ein­er per­sön­lichen Zu­wendung von 5.000 € hat der Zuwendungs­nehmer seinem Betrieb also für einen Zeit­raum von fünf Jahren einen Schaden von knapp 40.000 € verursacht.

Dieses Beispiel kön­nen Sie auf fast alles über­tra­gen: Anschaf­fung von Industriegü­tern, Maschi­nen, Autos, Tele­foni­etar­ife etc. Bei unseren Ver­tragsprü­fun­gen tre­f­fen wir unen­twegt auf diese Praxis.
Wie sieht denn Ihre Detek­ti­var­beit aus? (lacht) Naja, ich würde es nicht als Detektiv­arbeit beze­ich­nen, eher als Erb­sen­zäh­lerei. Wir sind keine Wirtschafts­de­tek­tei und stel­len den poten­ziellen Tätern nicht hin­ter Zei­tungen ver­steckt unauf­fäl­lig nach.

Im Grunde sind wir Kostensenker. Wir wer­den als Revi­soren gebucht, um z. B. Verträ­ge zu prüfen. Dabei ste­ht nicht die Korrupti­onsaufdeckung im Vorder­grund, son­dern die Senkung von Kosten, z. B. für Tele­fontar­ife und IT-Infra­struk­tur. Unsere Auf­gabe ist es, her­auszufind­en, ob ein Unternehmen mit seinen aktuellen Verträ­gen gut aufgestellt ist, Opti­mierungspoten­zial aufzudeck­en, Verträge neu zu ver­han­deln und zu helfen, zu viel bezahlte Ent­gelte zurück­zu­holen. Durch unseren struk­turi­erten Abgle­ich, die genaue Ken­nt­nis von Kon­di­tio­nen und Märk­ten und unsere Daten­banken, in denen auch vergan­genheitsbezogene Dat­en erfasst sind, find­en wir dabei in über 95 % der Fälle diese Opti­mierungspotenziale vor.

Wenn dies der Fall ist, gilt es, zu unter­suchen, wie es zu diesen ungün­sti­gen Kon­ditionen gekom­men ist. Dabei ist übri­gens natür­lich nicht immer Kor­rup­tion im Spiel, oft­mals ist es ein­fach die Folge von man­gelndem Know-how und ein­er fehlen­den Ver­tragsver­wal­tung. Diese Nach­läs­sigkeit wird dann von den Anbi­etern genutzt, in­dem z. B. verbesserte Kon­di­tio­nen in lau­fenden Verträ­gen nicht angepasst wer­den. Hier kann aber oft eine Rück­hol­ung der zu viel bezahlten Beträge stat­tfind­en, auf jeden Fall aber eine Kon­di­tion­san­pas­sung für die Zukunft.

Welchen Umfang kann denn so ein Schaden aus laufend­en Verträ­gen annehmen? Das ist natür­lich auch unter­schiedlich. Aber nehmen wir das Beispiel Mobil­funk: Sie sind ein außen­di­en­sto­ri­en­tiertes Unternehmen und haben hun­dert Mitar­beit­er, die Sie mit einem Mobil­tele­fon bestück­en. Hierzu ha­ben Sie einen Rah­men­ver­trag mit einem Mobil­funkan­bi­eter. Wenn Sie pro Anschluss nur unauf­fäl­lige 10 € im Monat mehr be­zahlen, als es nötig wäre, dann haben Sie einen monatlichen Schaden von 1.000 €, ei­nen jährlichen von 12.000 €. Und wenn die Kon­di­tio­nen nicht passen, geht es meis­tens um mehr als 10 € je Anschluss. Da gilt es zu handeln.

Und solche schlecht­en Kon­di­tio­nen sind Beweis für ein Kor­rup­tions­de­likt? Nein, sie sind erst mal ein Hin­weis, den es zu unter­suchen gilt. Wie ich bere­its erwäh­nte, kön­nen die Ursachen vielfältig sein und kön­nen in man­gel­n­dem Know-how bis hin zu Kor­rup­tion begrün­det sein. Das stellt sich dann in der weit­eren Unter­suchung heraus.

Ein Hin­weis auf Kor­rup­tion kann dabei sein, wie die Kon­di­tionsverbesserung nach­verfolgt wird. Dadurch, dass es einen weit­en Spiel­raum für Kon­di­tion­sneu­ver­hand­lun­gen und sog­ar für Rück­hol­ung von in der Ver­gangenheit zu viel bezahlten Ent­gel­ten gibt, würde es verdächtig stim­men, wenn diese Nachver­fol­gung unter­lassen wird. Konkret: Warum wer­den Möglichkeit­en, zukün­ftig nen­nenswerte Beträge zu sparen und wo­möglich nenenswerte, zu viel bezahlte Ent­gelte zurück­zu­fordern, nicht genutzt? Da bleiben nur drei Antworten: Jemand hat Angst, dass ihm diese schlecht­en Konditi­onen als Inkom­pe­tenz vorge­wor­fen wer­den, es ist Kor­rup­tion im Spiel oder es gibt ein wech­sel­seit­iges Kun­den-Liefer­an­ten-Ver­hält­nis, bei dem man bewusst schlechtere Kon­di­tio­nen in Kauf nimmt, weil die Rech­nung trotz­dem stimmt. Ach so, es gibt noch einen vierten Grund: Das Unternehmen hat einen Dukate­ne­sel im Keller und es ist ihm schlichtweg egal, ob es irgend­wo zu viel be­zahlt. Der let­zte Grund ist aber höchst selten.

Wie Sie sehen, gilt es, jeden Fall einzeln zu unter­suchen und die Ursachen genau zu ermitteln.

Was meinen Sie, warum so wenig Unrechtsbe­wusstsein bei wirtschaft­skrim­inellen Hand­lungen herrscht? Weil es men­schlich ist. Der Rah­men, über den wir sprechen, beste­ht nicht aus den exor­bi­tan­ten Beträ­gen, die in den spekta­kulären Medi­en­fällen aufgerufen wer­den. In diesem Ver­gle­ich entste­ht der Ein­druck eines Kavaliersdelikts.

Durch die man­gel­nde The­ma­tisierung, das Gefühl der Nor­mal­ität und ein Sicher­heitsgefühl, nicht erwis­cht zu wer­den, wird der Ver­suchung schnell erlegen. Der Men­sch han­delt nun mal oft kurzfristig zum eige­nen Vorteil und wenn dieser gefahr­los erlangt wer­den kann, ist kaum jemand vor dieser Ver­suchung sich­er. Auch nicht dieje­nigen, die ihr Leben im All­ge­meinen als „an­ständige Bürg­er“ fristen.

Deshalb ist die Sen­si­bil­isierung für das The­ma und die konkret dro­hen­den Gefahren als Präven­tion­s­maß­nahme unerlässlich.

Sie sprechen die Präven­tion an. Wie kann sich ein Unternehmen gegen Kor­rup­tions­de­lik­te schützen?
Da gibt es viele Wege. Ein­er ist in einem al­ten Sprich­wort begrün­det: „Ver­trauen ist gut, Kon­trolle ist bess­er.“ Es muss eigentlich in jedem Unternehmen Kon­trollmech­a­nis­men zur Kor­rup­tion­spräven­tion geben.

Wie kön­nen diese Kon­trollmech­a­nis­men konkret ausse­hen? Darin, dass es z. B. klar geregelte Einkaufs­prozesse gibt und auch unter­sucht wird, ob diese immer einge­hal­ten wer­den. Wenn sie nicht einge­hal­ten wer­den, muss es dafür eine angemessene Begrün­dung geben, die nicht eine Per­son allein zu entschei­den hat. Ins­ge­samt gilt es, ein Vier-Augen-Prinzip bei der Entschei­dung über Anschaf­fun­gen einzuführen, denn dann müssen schon zwei Per­so­n­en bestochen wer­den, was die Wahr­scheinlichkeit minimiert.

Hil­fre­ich kann es auch sein, Mitar­beit­er darauf zu verpflicht­en, einen Bestechungs­versuch sofort bericht­en zu müssen. Da­durch kön­nen Sie gut Liefer­an­ten heraus­filtern, die mit diesem Instru­ment arbeit­en. Stellen Sie zudem einen Prozess auf, wie Mitar­beit­er ver­fahren sollen, wenn sie den Ver­dacht haben, dass ein Kol­lege Vorteile entgegennimmt.

Wenn ein Delikt aufgedeckt wird, gilt es genau die Gründe zu unter­suchen und mög­liche Schwach­stellen in den Prozessen zu schließen. Ein kon­se­quenter Umgang mit der Aufdeck­ung und Nachar­beitung von Kor­ruptionsdelikten hat auch eine Präventiv­funktion, da es allen im Unternehmen klar wird, dass das The­ma beäugt und konse­quent ver­fol­gt wird.

Und das alles schützt?
Ja, das alles schützt. Man sollte aber auch nicht der trügerischen Ansicht ver­fall­en, es gäbe einen hun­dert­prozenti­gen Schutz. Schließlich bah­nt sich krim­inelle Energie auch durch hohe Schutzmech­a­nis­men im­mer wieder ihren Weg. Aber Sie kön­nen so das Aufkom­men drastisch reduzieren, da die soge­nan­nten Ver­suchungs­de­lik­te, die durch die Ein­fach­heit ihrer Durch­führung entste­hen, zurückge­drängt wer­den. Kor­rup­tion nimmt deut­lich ab, wenn es schwierig wird, sie durchzuführen und die Sank­tio­nen bei Ent­deck­ung hoch sind.

Welche Rolle kön­nen externe Berater, wie z. B. Ihr Unternehmen, bei der Präven­tion spielen?
(lacht) Oh, meine Lieblings­frage. Eine große Rolle natür­lich! Im Ernst: Wir sind Helfer. Helfer bei der Beschaf­fung und der Unter­suchung und Ver­mei­dung von Kosten­fall­en. Dabei ver­fü­gen wir über ein Know-how, das in den Unternehmen in aller Regel nicht vor­handen ist. Wir haben also die Möglichkeit, völ­lig unab­hängig das beste, effizien­teste und gün­stig­ste Pro­dukt gemessen an den Anforderun­gen und Bedürfnis­sen eines Un­ternehmens her­auszufind­en. Durch unsere Mark­tken­nt­nis kön­nen wir die Angemessen­heit von Verträ­gen beurteilen und durch die Ein­führung ein­er pro­fes­sionellen Vertrags­verwaltung dazu beitra­gen, die Stolper­fall­en laufend­er Verträge zu vermeiden.

Und externe Beschaf­fer und Revi­soren steck­en nicht in den Befind­lichkeit­en und so­zialen Struk­turen eines Unternehmens drin. Somit kön­nen Sie neu­tral und objek­tiv ihre Entschei­dun­gen find­en und Empfehlun­gen aussprechen.

Wer schützt aber ein Unternehmen gegen die falschen Berater? Schließlich kön­nen Sie bei Ihren Empfehlun­gen auch durch Zuwen­dun­gen getrieben sein. Oder ist Ihre Branche völ­lig unko­r­rupt? Schön wäre es! Genau­so wie jede andere Branche auch, sind Berater natür­lich eben­falls anfäl­lig für Kor­rup­tions­de­lik­te. Wir ha­ben lei­der genü­gend schwarze Schafe in un­seren Rei­hen, die ver­meintlich unab­hängig berat­en, aber Empfehlun­gen für Pro­duk­te aussprechen, für die sie eine Pro­vi­sion be­kommen. Die schwarzen Schafe sind uns aber bekannt.

Ihnen schon, aber nicht zwin­gend dem beauf­tragenden Unternehmen. Da haben Sie recht. Bei der Wahl des exter­nen Beraters sollte ein Unternehmen auch vor­sichtig vorge­hen und den Berater genau unter die Lupe nehmen.

Ein Hin­weis auf einen obskuren Berater kann ein zu gün­stiges Hon­o­rar sein, das dra­matisch gegen Ver­gle­ich­sange­bote abfällt. Schließlich muss der Berater von irgend­was leben und wenn er es sich leis­ten kann, deut­lich gün­stiger als sein Wet­tber­werb zu sein, stellt sich die Frage, wom­it er sein Geld nun genau ver­di­ent. Vielle­icht ja aus anderen Quellen.

Eine weit­ere Frage ist, ob sich der Berater am Erfolg messen lassen will. Bei uns ist es z. B. so, dass Sie viele Leis­tun­gen auf Basis eines Erfol­gshon­o­rars buchen kön­nen. Je größer also die ermit­telte Erspar­nis und Ko­stensenkung ist, umso mehr ver­di­ent ein se­riöser Berater, der für die Her­beiführung von Kostensenkun­gen beauf­tragt wurde.

Ein weit­eres Auswahlkri­teri­um ist die Form der Arbeit­sprozesse. Kann und darf der Berater z. B. eine Auss­chrei­bung nach UfAB durch­führen? Wenn ja, ist das ein Si­cherheitshinweis, weil alle am Prozess Be­teiligten Regeln unter­wor­fen sind, deren Mis­sach­tung eine klare strafrechtliche Kom­ponente haben.

Stellen Sie sich­er, und dies ver­traglich, dass der Berater keine Verpflich­tun­gen Drit­ten gegenüber erfüllen muss, wie z. B. Rah­men- oder Kontin­gentverträge, und in kein­ster Form ver­trieblich tätig ist. Darüber hin­aus unter­wirft sich jed­er ser­iöse Berater einem Ver­hal­tens- und Ver­fahren­skodex, der es ihm ver­bi­etet gegen das Inter­esse seines Man­dan­ten zu handeln.

Zudem befür­worten wir auch eine öffent­liche Liste, in der durch Kor­rup­tions­de­lik­te auf­fäl­lig gewor­dene Unternehmen geführt werden.

Herr Tesch, vie­len Dank für das Gespräch.

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