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Burn-out: Prävention soll­te auch im Be­trieb stattfinden

Der Kampf gegen Burn-out ist nur mit Prävention zu ge­win­nen. Und die soll­te im Be­trieb be­gin­nen, weil dort oft die Ur­sa­chen für eine Über­lastungs­de­pres­sion lie­gen. Dank des Prä­ven­tions­ge­set­zes be­kom­men Un­ter­neh­mer für ih­re Be­mü­hungen finan­ziel­le Un­ter­stützung von den Krankenkassen.

Text: Midia Nuri


Burn-out ist seit Jahren ein The­ma. Dabei geht es nicht nur um eine Modedia­gnose, son­dern ein ern­stes Prob­lem: eine Über­las­tungs­de­pres­sion. Dieser Zus­tand der psy­chis­chen Auszehrung hat meis­tens, wenn auch nicht immer, zumin­d­est teil­weise mit der Arbeit zu tun. Und immer mehr Men­schen sind betrof­fen. Die gute Nachricht ist: Im Betrieb lässt sich dem Burn-out mit Präven­tion höchst effek­tiv ent­ge­gen­wirken. Fir­menchefs soll­ten bei den betrieblichen Fak­toren für die Krankheit anset­zen. Zwar haben Mitar­beit­er keinen Anspruch auf eine gesund­heits­fördernde Arbeit­sumge­bung, aber entsprechende Investi­tio­nen rech­nen sich auch für das Unternehmen. Deshalb ist es sin­nvoll, mit den Beschäftigten ihre Wün­sche rund um die Burn-out-Präven­tion zu besprechen. Und mit dem Steuer­ber­ater, wie sich Präven­tion dann als Betrieb­saus­gabe anset­zen lässt. Außer­dem soll­ten sich Fir­menchefs unbe­d­ingt an die Krankenkassen wen­den. Sie stellen seit 2016 einen prall gefüll­ten Geld­topf für Präven­tion in Unternehmen zur Verfügung.

Burn-out greift in Un­ter­neh­men seit Jah­ren um sich

Burn-out mag ein Trendthe­ma sein. Doch es gibt keinen Grund, die Erkrankung kleinzure­den. Selb­st wenn es manch­mal eine gewisse Unschärfe beim Abgren­zen von anderen psy­chis­chen Erkrankun­gen oder Urlaub­sreife gibt. Der über­las­tungs­be­d­ingte Aus­fall von Mitar­beit­ern greift in Unternehmen seit Jahren um sich. Die Zahl der psy­chisch bed­ingten Kranken­t­age hat sich von 2007 bis 2017 mehr als ver­dop­pelt. Gab es laut Bun­de­sar­beitsmin­is­teri­um 2007 noch 48 Mil­lio­nen Fehlt­age pro Jahr wegen psy­chis­ch­er Erkrankun­gen, waren es 2017 schon 107 Mil­lio­nen. Natür­lich lässt nicht die Arbeit allein einen Men­schen aus­bren­nen. Aber Arbeit spielt eine gewichtige Rolle beim Entste­hen von Depres­sio­nen und Burn-out – weshalb Präven­tion im Betrieb sin­nvoll ist. Vor allem Über­stun­den und Nachtar­beit erhöhen das Depres­sion­srisiko, so Forsch­er des Münch­n­er Helmholtz Zen­trums in ein­er Studie. In der Liste der am stärk­sten gefährde­ten Beruf­s­grup­pen: Journalisten/Autoren, Händler, Juris­ten und (Personal-)Dienstleister sowie Beschäftigte in der Pro­duk­tion, der ver­ar­bei­t­en­den Indus­trie und im Nah- und Fernverkehr.

Burn-out: Prävention wirkt, das zei­gen die Zahlen

Inzwis­chen hat sich der Trend beim Burnout auch durch Präven­tion etwas gedreht. Diverse Stu­di­en zeigen: Fehlzeit­en und Kosten auf­grund psy­chis­ch­er sowie ander­er Erkrankun­gen etwa des Herzens oder von Muskeln und Skelett lassen sich senken. Erst­mals seit 2006 verze­ich­nete die Krankenkasse DAK 2018 einen Rück­gang bei den Fehlt­a­gen auf­grund psy­chis­ch­er Erkrankun­gen. Die Zahl sank im Ver­gle­ich zum Vor­jahr um 5,6 Prozent. Sicher­lich ein Grund: Im Jahr 2016 ist das Präven­tion­s­ge­setz in Kraft getreten. In Rah­men des Präven­tion­s­ge­set­zes verze­ich­nete der Gesamtver­band der geset­zlichen Krankenkassen dann 2017 gut acht Mil­lio­nen Präven­tion­s­maß­nah­men in Unternehmen. Die Betriebe riefen hier­für den von den Krankenkassen vorge­se­henen geset­zlichen Gesamt­be­trag von gut 170 Mil­lio­nen Euro ab. Die von den Krankenkassen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel – die laut Präven­tion­s­ge­setz auch auszugeben sind – haben sich vervielfacht. Der erst­ma­lige Rück­gang der Krankheit­szahlen 2018 spricht für den Erfolg der Maßnahmen.

Ur­sa­chen be­kämp­fen ist die beste Prävention

Ganz wichtig zur Präven­tion von Burn-out ist, die aus­lösenden Fak­toren zu ken­nen und zu beseit­i­gen. Die Fak­toren kön­nen in der Arbeit und ihren Bedin­gun­gen liegen, aber auch im Pri­vatleben. Oder in ein­er Kom­bi­na­tion aus bei­dem. So begrün­den Experten beispiel­sweise den höheren Frauenan­teil unter den psy­chisch Erkrank­ten mit ein­er oft vor­liegen­den Dop­pel­be­las­tung aus Beruf und Pri­vatleben. Maß­nah­men für mehr Fam­i­lien­fre­undlichkeit im Unternehmen sind also zumin­d­est indi­rekt auch prak­tizierte Burn-out-Präven­tion. Die Arbeit den eige­nen Bedürfnis­sen anpassen zu kön­nen, ist zugle­ich der Leis­tung wie auch dem Wohlbefind­en der Mitar­beit­er zuträglich. In Betrieben mit Schichtar­beit soll­ten Chefs die Ein­satzzeit­en den gesund­heitlichen Bedürfnis­sen ihrer Mitar­beit­er anpassen. Das trägt dazu bei, die Beschäftigten kör­per­lich und seel­isch gesund zu hal­ten, dient also eben­falls der Burn-out-Präven­tion mit Blick auf einen wichti­gen Ursachen­fak­tor. Da auch Finanzprob­leme ein wichtiger Stress­fak­tor sind, ist ein offenes Ohr für finanzielle Sor­gen und Abhil­fe etwa per Mitar­bei­t­er­dar­lehen eben­falls hilfreich.

Kur­se zur Burn­out-Prä­ven­tion sind steuerbegünstigt

Auch per­sön­liche Fak­toren kön­nen Mitar­beit­er in einen Burn-out treiben. Zer­mür­bende pri­vate Sit­u­a­tio­nen eben­so wie Erkrankun­gen und Unfälle oder auch Tren­nun­gen in der Fam­i­lie. Wichtig mit Blick auf Burn-out und Präven­tion: Ob belas­tende Leben­sum­stände krank machen, hängt stark von den Fähigkeit­en der Men­schen ab, damit umzuge­hen. Resilienz ist hier ein wichtiges Stich­wort. Und die lässt sich stärken. Ver­schieden­ste Kurse oder Coach­ing-Ange­bote bieten sich an: je nach Bedarf oder Vor­liebe der Mitar­beit­er etwa zum Stress- und Selb­st­man­age­ment oder zur Muske­lentspan­nung Yoga und Qigong. Genau wie Aus­gaben für Rück­en- oder Sehschule kön­nen Unternehmer auch hier­für den jährlichen Frei­be­trag beanspruchen, bis zu dem Aus­gaben für Gesund­heit­sleis­tun­gen lohn­s­teuer- und sozial­ab­gaben­frei sind. Er steigt 2020 von 500 auf 600 Euro pro Mitar­beit­er und Jahr. Lassen Unternehmer für ihre Beschäftigten ein kom­plex­es Pro­gramm für betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment auf­set­zen, kön­nen sie die Kosten dafür als Betrieb­saus­gaben anset­zen. Über Details informiert der Steuerberater.

Präven­tions­ge­setz bie­tet Un­ter­stützung für Unternehmen

Unternehmer soll­ten auf jeden Fall auch den Kon­takt zu Krankenkassen suchen. Neben den steuer­begün­stigten Möglichkeit­en beim betrieblichen Gesund­heits­man­age­ment ste­ht ihnen dort mit dem Präven­tion­s­ge­setz seit 2016 ein prall gefüll­ter Geld­topf zur Ver­fü­gung. Den kön­nen sie für die Präven­tion von Burn-out im Unternehmen anzapfen. Das Präven­tion­s­ge­setz verpflichtet die Krankenkassen seit Jan­u­ar 2016, jährlich min­destens zwei Euro je Ver­sicherten in betriebliche Gesund­heits­förderung zu investieren. Bis 2016 waren Investi­tio­nen in betriebliche Gesund­heits­förderung frei­willig und lagen je nach Kasse bei 50 Cent bis einem Euro. Nur einige wenige BKKs gaben schon vorher mehr als zwei Euro je Ver­sicherten und Jahr aus. Hier hat sich also einiges getan. Grund für die Ver­ab­schiedung des Präven­tion­s­ge­set­zes war, dass vor allem soge­nan­nte Zivil­i­sa­tions- und Volk­skrankheit­en um sich greifen. Sie machen rund 70 Prozent des Krankheits­geschehens aus. Und von ihnen weiß man, dass sie sich durch Präven­tion gut ver­hin­dern oder mildern lassen.

Kran­ken­kas­sen hel­fen bei Prä­ven­tion von Burn-out

Was der Burn-out-Präven­tion dient, kann auch gegen Herz-Kreis­lauf-Erkrankun­gen oder Erkrankun­gen des Muskel-Skelett-Sys­tems helfen. Unternehmer mit Betrieb­sarzt soll­ten von diesem eine Präven­tion­sempfehlung ein­holen. Diese müssen die Krankenkassen laut Präven­tion­s­ge­setz berück­sichti­gen. Sin­nvoll ist auch, sich an einen Dien­stleis­ter für betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment zu wen­den. Der hil­ft bei der psy­chis­chen Gefährdungs­beurteilung, zu der Unternehmer ja verpflichtet sind. Unbe­d­ingt soll­ten Fir­menchefs sich dann auch an die Krankenkassen wen­den, bei denen ihre Mitar­beit­er ver­sichert sind. Gut zu wis­sen: In welche Unternehmen eine Krankenkasse für Präven­tion vorge­se­henes Geld investiert, bleibt ihr über­lassen – nur investieren muss sie es laut Präven­tion­s­ge­setz. Hat eine geset­zliche Krankenkasse eine halbe Mil­lion Ver­sicherte, muss sie eine Mil­lion Euro pro Jahr in betriebliche Gesund­heits­förderungs­maß­nah­men steck­en. Keine schlechte Aus­gangs­ba­sis also, zu einem guten und gün­sti­gen Ange­bot für die Burn-out-Präven­tion im Unternehmen zu kom­men. Eine Koor­dinierungsstelle erle­ichtert den Kon­takt zu den Krankenkassen. Wichtig ist, dass Hand­lungs­felder und Maß­nah­men den Qual­ität­san­forderun­gen des Leit­fadens Präven­tion im Bere­ich Stress­man­age­ment entsprechen.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürnberg

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