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PSD2: Prüfen Sie Chancen und Risiken der neuen Zahlungsrichtlinie

Die PSD2 eröffnet kleinen Unternehmen neue Wege zur Kundenbindung: Sie könnten in Kooperation mit Fintechs maßgeschneiderte Finanzierungen anbieten und Kunden so die Kaufentscheidung erleichtern.

Text: Frank Wiercks


Seit Mitte Jan­u­ar gilt die Pay­ment Ser­vice Direc­tive 2 (PSD2). Mit dieser Richtlin­ie will die EU-Kom­mis­sion den Ver­brauch­er­schutz stärken und den europaweit­en Wet­tbe­werb im Zahlungsverkehr erhöhen, indem sich dort auch Nicht­banken stärk­er engagieren dür­fen. Dass sich etwas ändert, hat jed­er Kon­toin­hab­er über seine Banken erfahren, da alle Finanzin­sti­tute die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) den neuen Regelun­gen anpassen und das mit­teilen mussten. In der Berichter­stat­tung ging es danach vor allem um den Bankkun­den als Ver­brauch­er. Der Branchen­di­enst „bial­lo“ etwa betonte die Aus­sicht auf mehr Rechtssicher­heit bei Zahlungs­di­en­sten, sink­ende Gebühren und schnellere Geldüber­weisun­gen. Gle­ichzeit­ig sorgten War­nun­gen vor dem gläser­nen Kun­den für Auf­se­hen, weil bald – mit Zus­tim­mung des Betrof­fe­nen – mehr Finanz­di­en­stleis­ter einen Zugriff auf seine Kon­toin­for­ma­tio­nen erhal­ten könnten.

PSD2 könnte für ein gläsernes Bankkonto sorgen

Fakt ist: Kun­den kön­nen nun soge­nan­nte Zahlungsaus­löse­di­en­ste wie z. B. Klar­na zum direk­ten Geld­trans­fer etwa an einen Händler ermächti­gen, ohne dass ein Umweg über die kontoführende Bank genom­men wer­den muss. Soge­nan­nte Kon­toin­for­ma­tions­di­en­ste wie Num­brs kön­nen damit beauf­tragt wer­den, dem Kun­den auf ein­er App einen detail­lierten Überblick über seine Kon­ten und Verträge zu geben. Dafür brauchen diese Dien­stleis­ter natür­lich Zugang zu den Kon­ten – aber dieser muss ihnen aus­drück­lich gewährt wer­den, ist also die sou­veräne Entschei­dung des Nutzers. Trotz­dem soll­ten die AGB-Änderun­gen der Banken gut mit dem Anwalt studiert wer­den. Und natür­lich auch die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen von Zahlungsaus­löse- oder Kon­toin­for­ma­tions­di­en­sten und die von Online­händlern wie Ama­zon, die mit neuen Finanz­di­en­stleis­tun­gen auf den Markt drän­gen wer­den oder sog­ar schon aktiv sind. Aber ein genauer Blick in die AGB von Geschäftspart­nern sollte für Fir­menchefs ja stets Pflicht sein.

PSD2-Verweigerern drohen Abmahnungen

Beson­ders inten­siv muss sich mit der PSD2 jed­er beschäfti­gen, der einen Onli­neshop betreibt. Ein­mal unter dem Aspekt der AGB, deren Tück­en er sich­er bere­its seit dem The­ma Wider­rufs­belehrung und Ver­braucher­rech­terichtlin­ie (VRRL) ken­nt. Sie sind so zu ändern, dass für alle von der PSD2-Richtlin­ie erfassten Zahlungsarten nicht länger zusät­zliche Gebühren berech­net wer­den dür­fen. Das gilt auch offline. Einige Fir­men scheinen die Vor­gabe umge­hen zu wollen, was etwa Abmah­nun­gen durch Ver­brauch­er­schützer oder Wet­tbe­wer­ber provozieren kann. Zudem ist zu über­legen, wie mit bes­timmten Part­nern umge­gan­gen wird. Pay­pal etwa fällt nicht direkt unter die neue PSD2-Vor­gabe, für diesen Zahlungsweg ist also eine Gebühr zuläs­sig. Pay­pal hat in seine AGB aber par­al­lel zum Inkraft­treten der PSD2 aufgenom­men, dass Händler vom Kun­den keine Gebühr für die Nutzung von Pay­pal ver­lan­gen dür­fen – und das, obwohl Pay­pal für Händler teur­er ist als manch ander­er Finanz­di­en­stleis­ter. Wer nicht auf Pay­pal verzicht­en will, sollte über­legen, Nav­i­ga­tion und Vor­e­in­stel­lun­gen im Shop zu ändern. Pay­pal kön­nte unter den Zahlung­sop­tio­nen ganz nach unten geschoben und eine andere, für den Händler preiswert­ere Alter­na­tive als bevorzugter Zahlungsweg automa­tisch vorgeschla­gen werden.

Händler könnten leichter Finanzierungen anbieten

Wichtig ist die Beschäf­ti­gung mit der PSD2 für Händler auf lange Sicht aus einem weit­eren Grund: Die neue Frei­heit beim Zugriff aufs Kon­to kann ihnen helfen, dem Kun­den mit Raten­zahlungsange­boten die Kaufentschei­dung zu erle­ichtern. Wollte ein Ver­brauch­er früher beispiel­sweise eine Waschmas­chine finanzieren, ging er für einen Kred­it zur Bank und bezahlte dann den Einzel­händler. Nur große Ket­ten kon­nten eigene Finanzierungsange­bote direkt im Laden anbi­eten. Kün­ftig kön­nten das auch kleine Händler mith­il­fe soge­nan­nter Fin­techs. Einige dieser Start-ups im Finanzbere­ich bieten schon Apps an, die sich ohne viel Aufwand in die IT des Händlers inte­gri­eren lassen. Der kann dann im Online- oder Offline-Verkauf­sprozess einen Kred­it anbi­eten, für den die App im Hin­ter­grund die Kon­di­tio­nen klärt, und Kun­den eine maßgeschnei­derte Finanzierung offerieren.

Allerd­ings gilt auch für solche Fälle: Die mögliche Zusam­me­nar­beit mit einem Fin­tech sollte vorher inten­siv mit Anwalt und eventuell auch Steuer­ber­ater besprochen wer­den – nicht nur wegen der AGB, son­dern auch unter Aspek­ten wie Daten­schutz und Finanzierung.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürnberg

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