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Das müssen Sie vor dem Kauf neuer Fahrzeuge bedenken

Fahrverbot, Software-Update, Hardware-Nachrüstung – viele Diesel-Themen köcheln zum Start der IAA Nutzfahrzeuge weiter. Unternehmer müssen sorgfältig planen, wie ihr zukunftsfähiger Fuhrpark aussieht.

Text: Frank Wiercks


Nun wird es langsam ernst – nicht nur juris­tisch, son­dern auch tech­nisch. Ein­er­seits rück­en Fahrver­bote für dreck­ige Diesel-Pkw in Frank­furt oder Stuttgart näher. Bay­erische Lan­despoli­tik­er sehen sich sog­ar möglicher­weise der Andro­hung von Beuge­haft aus­ge­set­zt, falls sie Fahrver­bote als Teil eines Plans zur Luftrein­hal­tung weit­er auss­chließen. Und immer mehr Urteile bestäti­gen, dass Diese­lau­tos per Soft­ware-Update sauber­er gemacht wer­den müssen, sobald eine entsprechende Motors­teuerung zur Ver­fü­gung ste­ht – son­st kann den Fahrzeu­gen die TÜV-Plakette ver­weigert oder die Stil­l­le­gung erzwun­gen wer­den. Ander­er­seits starten die Her­steller jet­zt regel­rechte Mod­ellof­fen­siv­en, und das nicht nur mit zahlre­ichen Hybrid- oder Elek­troau­tos im Pkw-Seg­ment: Auch bei Trans­portern gibt es – passend zur IAA Nutz­fahrzeuge 2018 in Han­nover – ein ziem­lich bre­ites Ange­bot. Inzwis­chen wirbt ein Han­dels­dis­counter sog­ar damit, seine Fil­ialen mit einem elek­trisch angetriebe­nen schw­eren Lkw abgas­frei zu beliefern und so mas­siv den Ausstoß von CO2, Stick­ox­id sowie Lärm zu reduzieren. Die Ära der alter­na­tiv­en Antriebe scheint Wirk­lichkeit zu werden.

Dieselfahrverboten mit alternativen Antrieben ausweichen

Für Unternehmer ist das angesichts der inten­siv­en Diskus­sion um CO2 und Stick­ox­id in Diese­lab­gasen und die damit ver­bun­dene reale Gefahr von Fahrver­boten zumin­d­est in Innen­städten die gute Nachricht: Es gibt zunehmend Alter­na­tiv­en zum Diesel nicht nur bei Lim­ou­si­nen und Kom­bis, son­dern auch bei Nutz­fahrzeu­gen – wobei es nicht immer der Stromer mit Bat­terie sein muss. Großen Raum nimmt bei der IAA in Han­nover die Frage ein, welche weit­eren alter­na­tiv­en Antrieb­skonzepte helfen, die Umwelt­be­las­tung durch den Verkehr zu ver­ringern – und welche Schritte jet­zt erforder­lich sind. Im Güter­verkehr kön­nten sowohl per Akku als auch mit Gas betriebene Trans­porter helfen, die Luft sauber­er zu machen, und ver­schiedene Mod­elle sind schon als Erdgas­vari­ante erhältlich. Die Ver­sorgung mit Treib­stoff wäre mach­bar: Unternehmer kön­nten auf ihrem Fir­men­gelände oder gemein­sam mit anderen für ein ganzes Gewer­bege­bi­et zen­tral entsprechende Lade- beziehungsweise Tank­infrastrukturen auf­bauen. So ließe sich etwa das Prob­lem der zunehmenden, aber bei Weit­em immer noch nicht aus­re­ichen­den öffentlichen Stromzapf­stellen für E‑Autos lösen. Vielle­icht wird dem­nächst sog­ar wieder die Idee des Wasser­stof­fantriebs aufgewärmt: In Nord­deutsch­land ging ger­ade ein Brennstof­fzellen-Zug auf Jungfer­n­fahrt – und Her­steller wie Hyundai oder Toy­ota haben bere­its Brennstof­fzellen-Pkw im Angebot.

Über neuen Antriebsmix im Firmenfuhrpark nachdenken

Allerd­ings: Let­ztlich muss jed­er Fir­menchef für sich klären, ob und wann er auf welche neuen Fahrzeuge umstellt – mit Blick auf die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rah­menbe­din­gun­gen und immer mit Blick auf die Frage, welche Mobil­ität er für seine Pro­duk­te und Dien­stleis­tun­gen braucht. Das erfordert den engen Aus­tausch mit dem Anwalt, dem Steuer­ber­ater und am besten auch einem Experten für Trans­port und Verkehr, der unab­hängig von ein­er bes­tim­men Tech­nolo­gie oder Marke prüft, wom­it ein Unternehmen am besten fährt. Oft dürfte das Ergeb­nis ein Mix sein – etwa der Fuhrpark eines Bauhandw­erk­ers mit dem Las­ten­fahrrad für kleinere Aus­besserungsar­beit­en in der Innen­stadt, dem elek­tro­be­triebe­nen Trans­porter für die Baustelle im Nach­barort und einem mit Ruß­fil­ter und SCR-Kat aus­gerüsteten Lkw für Schw­er­star­beit­en und län­gere Strecken.

Wirkung von Kaufprämien und Förderprogrammen prüfen

Mit dem Anwalt sollte im Auge behal­ten wer­den, wie groß das Risiko von Fahrver­boten und für (junge) Diesel die Chance auf Aus­nah­megenehmi­gun­gen ist. Dazu gehört auch die Frage, ob neue geset­zliche Vor­gaben etwa bei der von Bun­desverkehrsmin­is­ter Andreas Scheuer doch nicht mehr kat­e­gorisch aus­geschlosse­nen Hard­ware-Nachrüs­tung von Diesel­mo­toren zur Abgas­reini­gung neuen Hand­lungs­be­darf für Unternehmer brin­gen. Mit dem Steuer­ber­ater lässt sich klären, ob Finanzierungsmod­elle und Tausch­prämien der Her­steller oder staatliche Förder­pro­gramme und Kauf­prämien wirk­lich geld­w­erte Vorteile bringen.

Und dann ist da natür­lich noch die Frage des per­sön­lichen Öko-Gewis­sens: Brauche ich wirk­lich einen großen, dursti­gen Chefwa­gen? Investiere ich in ein neues sauber­eres Fahrzeug, obwohl das alte noch nicht abgeschrieben ist? Diese Entschei­dung kann einem tat­säch­lich nie­mand abnehmen …


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürnberg

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