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Steuern als Einnahmequelle des Staates

Steuern zahlt eher niemand gerne. Sie sind aber notwendig, da sie die wichtigste Einnahmequelle des Staates darstellen. Steuern zahlen wir täglich, z. B. beim Einkaufen im Supermarkt oder an der Tankstelle. Wir stellen dar, warum Steuern ein wichtiger Beitrag für die Gemeinschaft sind und wie sie verwendet werden.


Was sind Steuern?

Als Steuer wird eine Geldleis­tung ohne Anspruch auf indi­vidu­elle Gegen­leis­tung beze­ich­net, die ein öffentlich-rechtlich­es Gemein­we­sen, z. B. der Staat, zur Erzielung von Ein­nah­men allen steuerpflichti­gen Per­so­n­en auferlegt.

Wofür werden Steuern verwendet?

Durch die Zahlung von Steuern wird der all­ge­meine Finanzbe­darf wie für die Gewährleis­tung der inneren und äußeren Sicher­heit, der Bil­dung oder die öffentliche Infra­struk­tur gedeckt. Ohne Steuergelder wäre es dem Staat daher nicht möglich, ele­mentare Auf­gaben für das Gemein­we­sen zu erfüllen.

Hierzu zählen die soziale Sicherung, die innere und die äußere Sicher­heit sowie die Finanzierung von Bil­dung, Gesund­heit und Verkehrsin­fra­struk­tur. Die ver­schiede­nen Auf­gaben wer­den durch den Bund, die Län­der und die Gemein­den übernommen.

Zu den wichtig­sten Auf­gaben des Bun­des zählen die soziale Sicherung mit dem Schw­er­punkt Renten- und Arbeit­slosen­ver­sicherung, Vertei­di­gung, auswär­tige Angele­gen­heit­en, das Verkehr­swe­sen, das Geld­we­sen sowie die Wirtschaftsförderung.

Die Län­der sind ins­beson­dere für Schulen, Uni­ver­sitäten, Polizei, Recht­spflege, Gesund­heitswe­sen, Kul­tur, Woh­nungs­bauförderung sowie die Steuerver­wal­tung zuständig.

In dem Ver­ant­wor­tungs­bere­ich der Gemein­den liegen die Wass­er- und Energiev­er­sorgung, Mül­lab­fuhr, Kanal­i­sa­tion, Bau­genehmi­gun­gen, Meldewe­sen, Sozial­hil­fe, Kindergärten, Schul­bau sowie der öffentliche Nahverkehr.

Einteilung der Steuern

Die Abgabenord­nung unterteilt Steuern in Besitz- und Verkehrs­teuern sowie in Zölle und Verbrauchsteuern.

Während Besitzs­teuern an das Ver­mö­gen wie bei der Erb­schaft­s­teuer oder Grund­s­teuer bzw. an den Ertrag wie bei der Einkom­men­steuer und der Kör­per­schaft­s­teuer anknüpfen, beziehen sich Verkehrss­teuern auf Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs. Zu den Verkehrs­teuern zählen die Umsatzs­teuer und die Grunderwerbsteuer.

Zölle sind hinge­gen Ein­fuhr- und Aus­fuhrab­gaben, die nach Maß­gabe des Zoll­tar­ifs von der Waren­be­we­gung über die Zoll­gren­ze erhoben wer­den. Ver­brauch­s­teuern sind Abgaben, die den Ver­brauch oder Gebrauch bes­timmter Waren belas­ten. Hierzu zählen die Alkopop­s­teuer, Energi­es­teuer, Strom­s­teuer oder Tabaksteuer.

Es sind auch andere Ein­teilun­gen möglich wie z. B. Lenkung­s­teuern, die eine bes­timmte Ver­hal­tensweise steuern sollen. Hierzu zählt die Tabak­s­teuer, die das Rauchen unat­trak­tiv­er macht.

Steuerverteilung

Die meis­ten Steuern wer­den zwis­chen den Län­dern und dem Bund aufgeteilt. So erhal­ten Bund und Län­der jew­eils die Hälfte der Kör­per­schaft­s­teuer u. a. Ertragsteuern.

Die Lohn- und Einkom­men­steuer wird zu jew­eils 42,5 % an den Bund und die Län­der verteilt. Die verbleiben­den 15 % erhal­ten die Gemeinden.

Bei der Umsatzs­teuer erhält der Bund mit 53,5 % den Löwenan­teil. Während die Län­der noch 44,5 % der Ein­nah­men erhal­ten, müssen sich die Gemein­den mit 2 % begnügen.

Von der Abgel­tung­s­teuer auf Kap­i­talerträge erhal­ten Bund und Län­der jew­eils 44 %, die Gemein­den 12 %.

Zudem ste­hen bes­timmte Steuern wie Energi­es­teuer, Strom­s­teuer, Tabak­s­teuer, Bran­ntwe­in­s­teuer, Alkopop­s­teuer, Kaf­feesteuer, Ver­sicherung­s­teuer, Schaumwe­in­s­teuer, Sol­i­dar­ität­szuschlag, Kraft­fahrzeug­s­teuer auss­chließlich dem Bund zu.

Aber auch die Län­der erhal­ten auss­chließlich Steuern wie z. B. die Erb­schaft­s­teuer oder Grunderwerbsteuer.

Die Gemein­des­teuern wie die Hunde‑, Gewerbe- und Grund­s­teuer verbleiben voll­ständig bei den Gemeinden.

Höhe der Steuereinnahmen

Nach Angaben des Bun­desmin­is­teri­ums für Finanzen betru­gen die bei Bund und Län­dern in 2015 einge­gan­genen Steuere­in­nah­men 620 Mil­liar­den Euro. Die Gemein­des­teuern betru­gen in 2015 60 Mil­liar­den Euro. Die Gemein­des­teuern bein­hal­ten ins­beson­dere die Gewerbe- und die Grundsteuer.

Steuergerechtigkeit

Die Steuerg­erechtigkeit wird über das soge­nan­nte Leis­tungs­fähigkeit­sprinzip hergestellt: Wer mehr ver­di­ent, soll über die Pro­gres­sion bei der Einkom­men­steuer rel­a­tiv stärk­er zum Gemein­we­sen beitragen.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.

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