Die Cookie-Richtlinie
Seit kurzer Zeit erhalten Besucher von Webseiten häufig einem Hinweis auf das Verwenden von Cookies. Wir erläutern den Grund für diesen Hinweis und zeigen mögliche Handlungserfordernisse von Webseitenbetreibern auf.
Was sind Cookies?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die von einer Website, die Sie besuchen, auf Ihrem Rechner gespeichert wird.
Cookies speichern Informationen wie die bevorzugte Sprache, Schriftgröße oder andere persönliche Seiteneinstellungen. Wenn der Kunde eine Website später erneut besucht, werden die gespeicherten Cookie-Informationen an die Seite zurück- übertragen. Dadurch können individuelle und angepasste Informationen angezeigt werden.
Cookies können zudem eine Vielzahl von Informationen beinhalten, die den Besucher persönlich identifizierbar machen. Hierzu zählen auch persönliche Daten wie Namen, Adresse, E‑Mail-Adresse oder Telefonnummer. Sie ermöglichen darüber hinaus, dass der Inhalt des Warenkorbs bei einem Händler oder die Eingaben bei mehrseitigen Formularen gespeichert werden.
Es ist anzunehmen, dass fast alle Webseiten Cookies verwenden.
Was ist die Cookie-Richtlinie?
Die sogenannte Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Speicherung Cookies nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er (…) u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat.
Im Ergebnis sind Cookies zulässig, wenn:
- der Nutzer über das Setzen von Cookies klar und umfassend informiert worden ist und
- der Nutzer in die Datenerhebung und ‑speicherung eingewilligt hat.
Ausnahmen gelten für technisch notwendige Cookies wir Spracheinstellungen, Inhalt des Warenkorbs oder Eingaben bei mehrseitigen Formularen. Auf diese Cookies muss nicht hingewiesen werden.
Die Hinweispflicht und das Einwilligungserfordernis beziehen sich daher auf nicht notwendige Cookies wie Tracking Cookies, Werbecookies oder Analysecookies.
Umsetzung der Cookie-Richtlinie
Der Wortlaut der Richtlinie ist leider nicht eindeutig. Dies hat dazu geführt, dass die Umsetzung in den Mitgliedsländern unterschiedlich erfolgte. Die Vielzahl der Mitgliedsländer interpretiert die Richtlinie so, dass zwingend ein Opt-in erforderlich ist. Demnach muss eine Einwilligung zum Tracking eingeholt werden. Nicht geklärt ist, wie in diesem Falle die technische Umsetzung erfolgen müsste.
Einige andere Länder betrachten ein „Opt-out“ durch den Benutzer als ausreichend. Eine hinreichende Information und die Möglichkeit, der Speicherung zu widersprechen, reichen demnach aus.
Umsetzung in Deutschland
Deutschland hat die Cookie-Richtlinie nicht aktiv in deutsches Recht umgesetzt. Es ist umstritten, ob die Richtlinie in Deutschland gilt. Teilweise wird vertreten, dass die Richtlinie unmittelbar gilt. Andere Stimmen meinen, dass das nationale Telemediengesetz ausreicht, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.
Das deutsche Recht kennt derzeit zumindest keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.
Wie sollen sich Betreiber von Webseiten verhalten?
Der sicherste Weg ist die Implementierung der strengen Opt-in-Variante. Das Risiko z. B. einer Abmahnung wird damit unterbunden, jedoch handelt es sich hierbei um eine wenig praktikable Lösung. Ein häufig empfohlener Mittelweg ist die Information des Nutzers beim ersten Aufruf der Seite über das Verwenden von Cookies und der Möglichkeit eines Widerspruchsrechts. Durch den Verzicht auf eine Einwilligung besteht allerdings ein geringes Risiko, abgemahnt zu werden.
Sofern sich ein Angebot auch an andere Staaten der EU richtet, sollten sich die Anbieter in dem jeweiligen Land über die Umsetzung der Richtlinie informieren.
Auf jeden Fall sollten die Betreiber von Webseiten die Vorschriften des Telemediengesetzes beachten. So sind die Nutzer unbedingt in der Datenschutzerklärung auf das Tracking hinzuweisen. Der Betreiber einer Website muss den Nutzer zudem zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die eingesetzten Cookies informieren, wenn dadurch personenbezogene Daten erhoben und/oder verwendet werden.
Nutzungsbedingungen von Google für Publisher
Google hatte die Nutzungsbedingungen für Publisher der Produkte „Google AdSense“, „Google DoubleClick for Publishers“ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ veröffentlicht. Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie zwingend umzusetzen. Demnach sind die Information und die Einholung einer Einwilligung verpflichtend.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.