Fachartikel & News

Vereinfachungen für Krankengeldfälle

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der wahrscheinlich in Arztpraxen am häufigsten ausgestellte Mustervordruck. Dieser „gelbe Schein“ bereitete jedoch in verschiedenen Bereichen wie dem nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Probleme.


Der GKV-Spitzen­ver­band und die Kassenärztliche Bun­desvere­ini­gung haben sich daher nun auf ein neues Ver­fahren bei Krankschrei­bun­gen eini­gen kön­nen. In diesem Zusam­men­hang wurde die Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung zum 1.1.2016 aktu­al­isiert. Im Ergeb­nis wur­den damit die unter­schiedlichen For­mu­la­re bei ein­er Krankschrei­bun­gen abgeschafft.

Krankengeld

Wer­den Arbeit­nehmer krank, zahlt der Arbeit­ge­ber sechs Wochen lang weit­er­hin als soge­nan­nte Lohn­fortzahlung das Gehalt. Falls der Arbeit­nehmer nach den sechs Wochen weit­er­hin arbeit­sun­fähig bleiben sollte, erhält er von sein­er Krankenkasse Kranken­geld. Voraus­set­zung für die Zahlung des Kranken­geldes ist ein lück­en­los­er Nach­weis, dass der Arbeit­nehmer auf­grund der­sel­ben Erkrankung länger als sechs Wochen arbeit­sun­fähig war.

Krankschreibungen bis Ende 2015

Während der Lohn­fortzahlung durch den Arbeit­ge­ber stellte der behan­del­nde Arzt eine Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung aus. Bestandteil dieses For­mu­la­rs war eine Kopie zur Infor­ma­tion des Arbeitgebers.

Nach dem Ende der Ent­gelt­fortzahlung durch den Arbeit­ge­ber wurde bish­er keine Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung mehr durch den Arzt aus­ge­füllt. Stattdessen musste eine spezielle Bescheini­gung für die Kranken­geldzahlung, der soge­nan­nte Auszahlschein, von der Krankenkasse an den Ver­sicherten gesandt werden.

Nach­dem dieser Auszahlschein durch den Arzt aus­ge­füllt wurde, sendete der Ver­sicherte diesen wieder an seine Krankenkasse zum Erhalt des Kranken­geldes. Gegenüber dem Arbeit­ge­ber wies der Ver­sicherte die Arbeit­sun­fähigkeit durch eine Kopie des Auszahlscheins oder eine eventuell zusät­zlich erstellte Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung nach.

Krankschreibungen ab 2016

Ab 2016 enthält die Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung schon während der Lohn­fortzahlung durch den Arbeit­ge­ber zusät­zlich eine Kopie zur Infor­ma­tion des Ver­sicherten. Dieser kann daher nun leicht erken­nen, wann er eine neue Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung benötigt.

Zudem fasst die neue Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung die bish­eri­gen For­mu­la­re zusam­men. Auch bei ein­er Krankschrei­bung während des Kranken­geld­bezugs wird der Arzt die Arbeit­sun­fähigkeit zukün­ftig bescheini­gen. Diese Bescheini­gung ist der Krankenkasse vorzule­gen. Hier­bei wer­den eine Kopie zur Infor­ma­tion für den Ver­sicherten und auch ein Durch­schlag für den Arbeit­ge­ber Bestandteil des For­mu­la­rs sein.

Fazit

Neben dem zukün­fti­gen Verzicht auf den Auszahlschein nach Ende der Ent­gelt­fortzahlung, was eine deut­liche Erle­ichterung darstellt, wird dem Arbeit­nehmer der naht­lose Nach­weis der Arbeit­sun­fähigkeit erleichtert.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.

This is a unique website which will require a more modern browser to work! Please upgrade today!