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Was ist mein Unternehmen wert?

Diese Frage stellen sich Unternehmensinhaber und Gesellschafter regelmäßig. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zu den wichtigsten Anlässen, zu denen in der Praxis Unternehmensbewertungen durchgeführt werden, zählen unter anderem Unternehmensnachfolgen, Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern, Übernahmen und Fusionen (M&A), Erbschaft, Scheidung oder beispielsweise eine wertorientierte Unternehmensführung. Viele Unternehmer, die sich nicht regelmäßig mit Fragen der Unternehmensbewertung beschäftigen, laufen Gefahr, dass sie aufgrund verschiedener Fehleinschätzungen im Rahmen des Bewertungsprozesses enttäuscht werden. Sie sollten rechtzeitig auf qualifizierte Beratung zurückgreifen.

Autor: Dr. Andreas Fischer


Mögliche Fehlein­schätzun­gen.So ste­hen allein in Deutsch­land über 20.000 Unternehmen­snach­fol­gen pro Jahr an. Nach ein­er aktuellen Studie des Insti­tuts für Mit­tel­stands­forschung pla­nen mehr als drei Vier­tel (alters­be­d­ingt) eine Über­gabe des Unternehmens an Fam­i­lien­mit­glieder, Unternehmen­sange­hörige oder externe Inve­storen (IfM, 2012, S. 3). Sofern hier­bei das ganze Unternehmen oder Unternehmen­san­teile veräußert wer­den, zeigt sich, dass häu­fig sowohl der Unternehmenswert als auch der zeitliche Prozess der Über­gabe unzure­ichend eingeschätzt wer­den. Zudem lassen sich die Ein­satzmöglichkeit­en und die Aus­sagekraft der ver­schiede­nen Meth­o­d­en, die sich zur Berech­nung ein­er „fairen Bew­er­tung“ in der Ver­gan­gen­heit her­aus­ge­bildet haben, oft­mals nicht richtig beurteilen.

Ins­beson­dere von kleinen und mit­tel­ständis­chen Fam­i­lienun­ternehmen (KMU) wird der objek­tive Unternehmenswert des eige­nen Unternehmens vielfach deut­lich überschätzt.

Dies belegt u. a. eine Studie der Uni­ver­sität St. Gallen. Im Rah­men dieser Studie wur­den 381 Fam­i­lienun­ternehmen mit­tels geeigneter Ver­fahren bew­ertet und das Ergeb­nis mit den indi­vidu­ellen Wertvorstel­lun­gen der Inhab­er abgeglichen. Durch­schnit­tlich über­schätzten die Unternehmen den Wert des eige­nen Unternehmens um ca. 100 Prozent (Uni StG, 2006, S. 54). Dieses Phänomen ist grund­sät­zlich auch bei deutschen Unternehmen zu beobacht­en, wobei ger­ade in den let­zten Jahren die Ten­denz der Über­schätzung eher rück­läu­fig ist. Nichts­destotrotz scheit­ern immer noch viele Nach­fol­geregelun­gen an den über­zo­ge­nen Kauf­preisvorstel­lun­gen des Übergeben­den. Des Weit­eren wird im Zuge der Unternehmen­snach­folge die Dauer der Über­gabe sys­tem­a­tisch unter­schätzt. Von ein­er ersten indika­tiv­en Unternehmens­be­w­er­tung bis hin zum tat­säch­lichen Auss­chei­den des Alteigen­tümers verge­hen im Durch­schnitt vier bis sechs Jahre, wie die neben­ste­hende Abbil­dung zeigt (Kayser/Freund, 2004, S. 59). Teil­weise zieht sich der Prozess über mehr als 10 Jahre hinweg.

Das heißt, es ist dur­chaus sin­nvoll, am Anfang des Prozess­es seinen Unternehmenswert zu ken­nen, da dieser sowohl die Suche nach poten­ziellen Nach­fol­gern erle­ichtert als auch Möglichkeit­en eröffnet, nach­haltige Maß­nah­men einzuleit­en, um den Unternehmenswert langfristig zu bee­in­flussen. Genau­so vielfältig wie die Anlässe für eine Bew­er­tung sind die Meth­o­d­en und Stan­dards zur Ermit­tlung von Unternehmenswerten. Hier wird der Unternehmer mit Meth­o­d­en wie Transak­tion­s­mul­ti­p­lika­toren, Ertragswertver­fahren und Dis­count­ed Cash Flow sowie Stan­dards, wie den IACVA Pro­fes­sion­al Stan­dards oder IDW S1, kon­fron­tiert. Zudem sind häu­fig steuer­liche und rechtliche Beson­der­heit­en zu berück­sichti­gen (vgl. Peemöller, 2012). Für Unternehmer, die sich nicht regelmäßig und inten­siv mit der Materie auseinan­der­set­zen, ist eine qual­i­fizierte Beurteilung der Meth­o­d­en und Stan­dards fak­tisch nicht möglich.

Rolle des Beraters.Was bleibt, ist der Gang zu Spezial­is­ten. Erster Ansprech­part­ner ist regelmäßig der steuer­liche Berater, da zu ihm meist eine langjährige Ver­trauens­beziehung beste­ht (IfM, 2012, S. 12). Er ist über die betrieb­swirtschaftlichen und steuer­lichen Dat­en und Beson­der­heit­en des Unternehmens bestens informiert. Da jedoch für die Bew­er­tung eines Unternehmens ein­er­seits sehr spezielles „Bew­er­tungs-Know-how“ und ander­er­seits der Zugriff auf eine Vielzahl von Ref­eren­z­dat­en nötig ist, bedi­ent sich der Steuer­ber­ater nicht sel­ten der Hil­fe spezial­isiert­er Bew­er­tung­sun­ternehmen. Da die HSP Gruppe ihrer Man­dantschaft stets pass­ge­naue Lösun­gen auf einem hohen qual­i­ta­tiv­en Niveau bere­it­stellt, wurde eine strate­gis­che Part­ner­schaft mit der Fis­ch­er I Buss­mann I Kon­rad GmbH (FBK), ein auf Unternehmens­be­w­er­tung spezial­isiertes Unternehmen, einge­gan­gen. Gemein­sam wurde ein umfassendes Port­fo­lio an Bew­er­tungs­di­en­stleis­tun­gen geschaf­fen, welch­es die Anforderun­gen aller Bew­er­tungsan­lässe voll­ständig abdeckt.

Meth­o­d­en der Wert­er­mit­tlung. Welch­es Bew­er­tungsver­fahren sin­nvoller­weise zur Anwen­dung kommt, ist in der Regel abhängig vom Bew­er­tungsan­lass. Ist beispiel­sweise im Rah­men ein­er Schei­dung mit ein­er gerichtlichen Auseinan­der­set­zung zu rech­nen, sollte ein umfassendes Unternehmenswertgutacht­en gem. IDW S1 erstellt wer­den, da sich erfahrungs­gemäß die Gerichts­barkeit an diesem Stan­dard ori­en­tiert. Geht es hinge­gen nur darum, einen indika­tiv­en Wert zu ermit­teln, welch­er die Basis für Kauf­preisver­hand­lun­gen sein kann, kön­nte die Unternehmenswertein­schätzung das Mit­tel der Wahl sein.

Im Gegen­satz zu ein­fachen Mul­ti­p­lika­toren berück­sichtigt die Unternehmenswertein­schätzung die indi­vidu­ellen Erfol­gschan­cen und Beson­der­heit­en eines Unternehmens bei der Unternehmens­be­w­er­tung. Gle­ichzeit­ig ist die Unternehmenswertein­schätzung nicht so kom­plex – und damit auch nicht so teuer – wie ein Unternehmenswertgutacht­en, da unter anderem im Rah­men der Ein­schätzung expliz­it keine voll­ständig inte­gri­erte Pla­nungsrech­nung erstellt wird.

Die Unternehmenswertein­schätzung ermöglicht die zeit­na­he Ermit­tlung des Unternehmenswerts und ist für das Unternehmen mit rel­a­tiv geringem Aufwand verbunden.

Auf Basis der let­zten drei Jahresab­schlüsse sowie einiger ergänzen­der Infor­ma­tio­nen wird der Unternehmenswert abgeleit­et. Dabei wird das Risiko des Unternehmens durch ein entsprechen­des Rat­ing berück­sichtigt. Der Wert des Unternehmens wird schließlich mith­il­fe umfan­gre­ich­er Ref­eren­z­dat­en plau­si­bil­isiert und durch eine umfassende Jahresab­schlus­sanalyse ergänzt. Einen Mit­tel­weg zwis­chen der rel­a­tiv kostengün­sti­gen Unternehmenswertein­schätzung und dem deut­lich aufwendi­geren Unternehmenswertgutacht­en ist die Wert­berech­nung, welche jedoch voraus­set­zt, dass bere­its eine voll­ständig inte­gri­erte Pla­nungsrech­nung für das zu bew­er­tende Unternehmen vor­liegt. Bei der Wert­berech­nung wer­den die indi­vidu­ellen Chan­cen und Risiken des Bew­er­tung­sob­jek­ts auf­grund der Pla­nungsrech­nung stärk­er als bei der Unternehmenswertein­schätzung berück­sichtigt. Eine Wert­berech­nung ist dann sin­nvoller­weise anzuwen­den, wenn die kün­ftige Unternehmensen­twick­lung mit hoher Wahrschein­lichkeit vom Trend der let­zten Jahre deut­lich abweicht.

Faz­it: Egal aus welchen Grün­den auch immer die Bew­er­tung eines Unternehmens erforder­lich sein mag: Um Fehlein­schätzun­gen und Ent­täuschun­gen zu ver­mei­den, soll­ten ins­beson­dere KMU rechtzeit­ig zu Beginn des Bew­er­tung­sprozess­es ihren Steuer­ber­ater ein­binden, der mit der rel­e­van­ten betrieb­swirtschaftlichen und steuer­lichen Daten­lage ver­traut ist und das Ver­trauen des Unternehmens genießt. Je nach Bew­er­tungsan­lass kommt der Ein­satz unter­schiedlich­er Meth­o­d­en infrage. Nicht in jedem Fall muss auf ein umfan­gre­ich­es, teures Vollgutacht­en zurück­ge­grif­f­en wer­den. Um eine opti­male Lösung für ein Unternehmen zu find­en, erweist sich die Koop­er­a­tion des Steuer­ber­aters mit einem Bew­er­tungsspezial­is­ten als sinnvoll.

Lit­er­aturhin­weise:

Insti­tut für Mit­tel­stands­forschung (2012), Unternehmen­snach­folge in Deutsch­land – Aktuelle Trends, IfM-Mate­ri­alien Nr. 216, Bonn, Juni 2012

Kayser, G.; Fre­und, W. (2004): Unternehmen­snach­folge in der Hans­es­tadt Ham­burg. Gutacht­en im Auf­trag der Han­del­skam­mer Ham­burg, in: Han­del­skam­mer Ham­burg (Hrsg.), Unternehmen­snach­folge in Ham­burg, Bonn und Hamburg.

Peemöller (2012), Prax­is­hand­buch der Unternehmens­be­w­er­tung, 5. Aufl., Herne 2012

Uni St. Gallen (2006), Was ist ein Fam­i­lienun­ternehmen wert?

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