Was ist mein Unternehmen wert?
Diese Frage stellen sich Unternehmensinhaber und Gesellschafter regelmäßig. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zu den wichtigsten Anlässen, zu denen in der Praxis Unternehmensbewertungen durchgeführt werden, zählen unter anderem Unternehmensnachfolgen, Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern, Übernahmen und Fusionen (M&A), Erbschaft, Scheidung oder beispielsweise eine wertorientierte Unternehmensführung. Viele Unternehmer, die sich nicht regelmäßig mit Fragen der Unternehmensbewertung beschäftigen, laufen Gefahr, dass sie aufgrund verschiedener Fehleinschätzungen im Rahmen des Bewertungsprozesses enttäuscht werden. Sie sollten rechtzeitig auf qualifizierte Beratung zurückgreifen.
Autor: Dr. Andreas Fischer
Mögliche Fehleinschätzungen.So stehen allein in Deutschland über 20.000 Unternehmensnachfolgen pro Jahr an. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung planen mehr als drei Viertel (altersbedingt) eine Übergabe des Unternehmens an Familienmitglieder, Unternehmensangehörige oder externe Investoren (IfM, 2012, S. 3). Sofern hierbei das ganze Unternehmen oder Unternehmensanteile veräußert werden, zeigt sich, dass häufig sowohl der Unternehmenswert als auch der zeitliche Prozess der Übergabe unzureichend eingeschätzt werden. Zudem lassen sich die Einsatzmöglichkeiten und die Aussagekraft der verschiedenen Methoden, die sich zur Berechnung einer „fairen Bewertung“ in der Vergangenheit herausgebildet haben, oftmals nicht richtig beurteilen.
Insbesondere von kleinen und mittelständischen Familienunternehmen (KMU) wird der objektive Unternehmenswert des eigenen Unternehmens vielfach deutlich überschätzt.
Dies belegt u. a. eine Studie der Universität St. Gallen. Im Rahmen dieser Studie wurden 381 Familienunternehmen mittels geeigneter Verfahren bewertet und das Ergebnis mit den individuellen Wertvorstellungen der Inhaber abgeglichen. Durchschnittlich überschätzten die Unternehmen den Wert des eigenen Unternehmens um ca. 100 Prozent (Uni StG, 2006, S. 54). Dieses Phänomen ist grundsätzlich auch bei deutschen Unternehmen zu beobachten, wobei gerade in den letzten Jahren die Tendenz der Überschätzung eher rückläufig ist. Nichtsdestotrotz scheitern immer noch viele Nachfolgeregelungen an den überzogenen Kaufpreisvorstellungen des Übergebenden. Des Weiteren wird im Zuge der Unternehmensnachfolge die Dauer der Übergabe systematisch unterschätzt. Von einer ersten indikativen Unternehmensbewertung bis hin zum tatsächlichen Ausscheiden des Alteigentümers vergehen im Durchschnitt vier bis sechs Jahre, wie die nebenstehende Abbildung zeigt (Kayser/Freund, 2004, S. 59). Teilweise zieht sich der Prozess über mehr als 10 Jahre hinweg.
Das heißt, es ist durchaus sinnvoll, am Anfang des Prozesses seinen Unternehmenswert zu kennen, da dieser sowohl die Suche nach potenziellen Nachfolgern erleichtert als auch Möglichkeiten eröffnet, nachhaltige Maßnahmen einzuleiten, um den Unternehmenswert langfristig zu beeinflussen. Genauso vielfältig wie die Anlässe für eine Bewertung sind die Methoden und Standards zur Ermittlung von Unternehmenswerten. Hier wird der Unternehmer mit Methoden wie Transaktionsmultiplikatoren, Ertragswertverfahren und Discounted Cash Flow sowie Standards, wie den IACVA Professional Standards oder IDW S1, konfrontiert. Zudem sind häufig steuerliche und rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen (vgl. Peemöller, 2012). Für Unternehmer, die sich nicht regelmäßig und intensiv mit der Materie auseinandersetzen, ist eine qualifizierte Beurteilung der Methoden und Standards faktisch nicht möglich.
Rolle des Beraters.Was bleibt, ist der Gang zu Spezialisten. Erster Ansprechpartner ist regelmäßig der steuerliche Berater, da zu ihm meist eine langjährige Vertrauensbeziehung besteht (IfM, 2012, S. 12). Er ist über die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Daten und Besonderheiten des Unternehmens bestens informiert. Da jedoch für die Bewertung eines Unternehmens einerseits sehr spezielles „Bewertungs-Know-how“ und andererseits der Zugriff auf eine Vielzahl von Referenzdaten nötig ist, bedient sich der Steuerberater nicht selten der Hilfe spezialisierter Bewertungsunternehmen. Da die HSP Gruppe ihrer Mandantschaft stets passgenaue Lösungen auf einem hohen qualitativen Niveau bereitstellt, wurde eine strategische Partnerschaft mit der Fischer I Bussmann I Konrad GmbH (FBK), ein auf Unternehmensbewertung spezialisiertes Unternehmen, eingegangen. Gemeinsam wurde ein umfassendes Portfolio an Bewertungsdienstleistungen geschaffen, welches die Anforderungen aller Bewertungsanlässe vollständig abdeckt.
Methoden der Wertermittlung. Welches Bewertungsverfahren sinnvollerweise zur Anwendung kommt, ist in der Regel abhängig vom Bewertungsanlass. Ist beispielsweise im Rahmen einer Scheidung mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen, sollte ein umfassendes Unternehmenswertgutachten gem. IDW S1 erstellt werden, da sich erfahrungsgemäß die Gerichtsbarkeit an diesem Standard orientiert. Geht es hingegen nur darum, einen indikativen Wert zu ermitteln, welcher die Basis für Kaufpreisverhandlungen sein kann, könnte die Unternehmenswerteinschätzung das Mittel der Wahl sein.
Im Gegensatz zu einfachen Multiplikatoren berücksichtigt die Unternehmenswerteinschätzung die individuellen Erfolgschancen und Besonderheiten eines Unternehmens bei der Unternehmensbewertung. Gleichzeitig ist die Unternehmenswerteinschätzung nicht so komplex – und damit auch nicht so teuer – wie ein Unternehmenswertgutachten, da unter anderem im Rahmen der Einschätzung explizit keine vollständig integrierte Planungsrechnung erstellt wird.
Die Unternehmenswerteinschätzung ermöglicht die zeitnahe Ermittlung des Unternehmenswerts und ist für das Unternehmen mit relativ geringem Aufwand verbunden.
Auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse sowie einiger ergänzender Informationen wird der Unternehmenswert abgeleitet. Dabei wird das Risiko des Unternehmens durch ein entsprechendes Rating berücksichtigt. Der Wert des Unternehmens wird schließlich mithilfe umfangreicher Referenzdaten plausibilisiert und durch eine umfassende Jahresabschlussanalyse ergänzt. Einen Mittelweg zwischen der relativ kostengünstigen Unternehmenswerteinschätzung und dem deutlich aufwendigeren Unternehmenswertgutachten ist die Wertberechnung, welche jedoch voraussetzt, dass bereits eine vollständig integrierte Planungsrechnung für das zu bewertende Unternehmen vorliegt. Bei der Wertberechnung werden die individuellen Chancen und Risiken des Bewertungsobjekts aufgrund der Planungsrechnung stärker als bei der Unternehmenswerteinschätzung berücksichtigt. Eine Wertberechnung ist dann sinnvollerweise anzuwenden, wenn die künftige Unternehmensentwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Trend der letzten Jahre deutlich abweicht.
Fazit: Egal aus welchen Gründen auch immer die Bewertung eines Unternehmens erforderlich sein mag: Um Fehleinschätzungen und Enttäuschungen zu vermeiden, sollten insbesondere KMU rechtzeitig zu Beginn des Bewertungsprozesses ihren Steuerberater einbinden, der mit der relevanten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Datenlage vertraut ist und das Vertrauen des Unternehmens genießt. Je nach Bewertungsanlass kommt der Einsatz unterschiedlicher Methoden infrage. Nicht in jedem Fall muss auf ein umfangreiches, teures Vollgutachten zurückgegriffen werden. Um eine optimale Lösung für ein Unternehmen zu finden, erweist sich die Kooperation des Steuerberaters mit einem Bewertungsspezialisten als sinnvoll.
Literaturhinweise:
Institut für Mittelstandsforschung (2012), Unternehmensnachfolge in Deutschland – Aktuelle Trends, IfM-Materialien Nr. 216, Bonn, Juni 2012
Kayser, G.; Freund, W. (2004): Unternehmensnachfolge in der Hansestadt Hamburg. Gutachten im Auftrag der Handelskammer Hamburg, in: Handelskammer Hamburg (Hrsg.), Unternehmensnachfolge in Hamburg, Bonn und Hamburg.
Peemöller (2012), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Herne 2012
Uni St. Gallen (2006), Was ist ein Familienunternehmen wert?