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Auswirkungen der privaten Nutzung eines Firmen-PKW’s auf die Kleinunternehmereigenschaft

Fällt man als Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung, wird für die Ausgangsumsätze die Umsatzsteuer nicht erhoben. Auf der Eingangsseite kann dann allerdings auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Ob man als Kleinunternehmer eingestuft wird, hängt maßgeblich vom Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen ab.


All­ge­meines. Die Gesam­tum­satz­gren­zen für die Klei­n­un­ternehmere­in­stu­fung betra­gen 17.500 Euro für das vor­ange­gan­gene Jahr als Ist-Wert und 50.000 Euro für das aktuelle Jahr als voraus­sichtliche Größe; jew­eils zzgl. Umsatzs­teuer. Die Folge ist, dass für die entsprechen­den Umsätze des Klei­n­un­ternehmers die Umsatzs­teuer grund­sät­zlich nicht erhoben wird und dafür der Vors­teuer­anspruch für die Ein­gang­sum­sätze ent­fällt. Die auf den ersten Blick rel­a­tiv ein­deutige Regelung wirft aber ins­beson­dere bei der Frage welche Umsätze genau in die Berech­nung der Gren­zw­erte miteinzubeziehen sind einige Unsicher­heit­en auf.

Pri­vate Nutzung eines Firmen-PKW’s ist umsatzs­teuerpflichtig. Die Ver­wen­dung eines Gegen­stands des Unternehmens für Zwecke außer­halb des Unternehmens wie z.B. für pri­vate Zwecke, unter­liegt grund­sät­zlich als unent­geltliche Wertab­gabe der Umsatzs­teuer, wenn der Erwerb des Gegen­stands zum Vors­teuer­abzug berechtigte. Dies gilt auch für die Benutzung eines Fir­men­wa­gens. Für die Ermit­tlung der Bemes­sungs­grund­lage der umsatzs­teuerpflichti­gen Pri­vat­nutzung kom­men die Fahrten­buch­meth­ode als auch die Pauschale-Prozent-Meth­ode in Betracht.

Ein­bezug der pri­vat­en PKW-Nutzung in Gesam­tum­satz­gren­ze? Fraglich war bish­er, ob sich die pri­vate PKW-Nutzung eines Dienst­wa­gens auf die Gesam­tum­satz­gren­zen der Klei­n­un­ternehmer­regelung auswirkt und mit ein­be­zo­gen wer­den muss. Der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil (V R 12/11, vom 15.09.2011) entsch­ieden, dass dies jeden­falls dann nicht geschieht, wenn der Unternehmer bere­its bei Ankauf des Fahrzeugs Klei­n­un­ternehmer war und entsprechend hier­für keinen Vors­teuer­abzug gel­tend machen kon­nte. In diesem Fall unter­liegt die pri­vate Nutzung des Fir­men-Fahrzeugs fol­glich nicht der Umsatzs­teuer und wird auch nicht bei Berech­nung der Gesam­tum­satz­gren­zen berücksichtigt.

Achtung! Eine andere Beurteilung dürfte sich ergeben, wenn der entsprechende Unternehmer bei Ankauf des Fahrzeugs als regelbesteuern­der Unternehmer und nicht als Klei­n­un­ternehmer eingestuft wurde und fol­glich zum Vors­teuer­abzug bei der Anschaf­fung des PKW’s berechtigt war. Find­et anschließend ein Wech­sel der Besteuerungs­form zur Klei­n­un­ternehmerbesteuerung statt, liegt bei nich­tun­ternehmerisch­er Nutzung des Dienst­wa­gens auf­grund der Vors­teuer­abzugs­berech­ti­gung eine umsatzs­teuer­bare unent­geltliche Wertab­gabe vor. Die darauf ent­fal­l­ende Umsatzs­teuer wird zwar bei Klei­n­un­ternehmern grund­sät­zlich nicht erhoben, der Umsatz an sich ist jedoch bei der Berech­nung der Gesam­tum­satz­gren­zen sehr wohl zu berücksichtigen.

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