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Finanzielle Förderung für die Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen

Bund und Länder fördern kleine und mittlere Unternehmen durch die diversen Förderprogramme. Für Existenzgründer sowie Unternehmen gibt es aktuell alleine in Niedersachsen über 270 Förderprogramme.

Die Förderprogramme haben immer einen klaren Regelungsgehalt. Eine Förderung ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Rechts‑, Versicherung- oder Steuerfragen im Vordergrund stehen. Die Maßnahmen dürfen zudem in der Regel nicht mit anderen Fördermitteln finanziert werden.


Poten­tielle Grün­der wer­den ins­beson­dere bei wirtschaftlichen, finanziellen und organ­isatorischen Fragestel­lun­gen unter­stützt. Es geht dabei in der Regel um die Beurteilung der Konkur­renz- und Tragfähigkeit des Konzeptes sowie die wirtschaftliche Pla­nung. Die Grün­der sollen auch bei den For­mal­itäten unter­stützt wer­den. In Nieder­sach­sen wer­den Exis­ten­z­grün­der z. B. das Pro­gramm „Grün­dungscoach­ing Nieder­sach­sen (Vor­grün­dung)“ gefördert.

Ziel der Förderung ist die beglei­t­ende Beratung zu Fra­gen der Grün­dung oder Über­nahme eines Unternehmens. Dazu gehören Analy­sen zur Chan­cen- und Risikobe­w­er­tung des Vorhabens, zur Tragfähigkeit des Grün­dungskonzeptes sowie zur Gründerpersönlichkeit.

Das Förder­pro­gramm unter­schei­det zwis­chen zwei Ziel­ge­bi­eten. Das Ziel­ge­bi­et „Kon­ver­genz“ beste­ht aus den Land­kreisen Celle, Cux­haven, Har­burg, Lüchow-Dan­nen­berg, Lüneb­urg, Oster­holz, Roten­burg (Wümme), Soltau-Falling­bostel, Stade, Uelzen und Ver­den. Das übrige Lan­des­ge­bi­et wird als Ziel­ge­bi­et „Regionale Wet­tbe­werb­s­fähigkeit und Beschäf­ti­gung“ bezeichnet.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50% der zuwen­dungs­fähi­gen Aus­gaben je Tagew­erk im Ziel­ge­bi­et Regionale Wet­tbe­werb­s­fähigkeit und Beschäf­ti­gung und bis zu 75% im Ziel­ge­bi­et Kon­ver­genz. Die zuwen­dungs­fähi­gen Aus­gaben pro Tagew­erk dür­fen max­i­mal 800 EUR betra­gen. Bei Beratun­gen über Unternehmen­süber­nah­men, Exis­tenz- und Aus­grün­dun­gen aus Hochschulen und Forschung­sein­rich­tun­gen ver­ringert sich der Eigenan­teil des Antrag­stellers um 5%. Ein Tagew­erk umfasst acht Stun­den. Die Förderung kann drei bis zwanzig Tagew­erke umfassen. Die Beratung kann in kürzere Abschnitte unterteilt werden.

Förderung zur Sicherung der Grün­dung Inner­halb von fünf Jahren nach der Unternehmensgrün­dung kön­nen Grün­der zur Opti­mierung der Prozesse und der Sta­bil­isierung finanziell gefördert wer­den. Die KfW Banken­gruppe fördert mit Unter­stützung des Europäis­chen Sozial­fonds (ESF) Coach­ing­maß­nah­men, um Exis­ten­z­grün­dern die Finanzierung von Beratun­gen zu ermöglichen und den Bestand von Exis­ten­z­grün­dun­gen zu erhöhen. Gefördert wer­den Coach­ing­maß­nah­men zu wirtschaftlichen, finanziellen und organ­isatorischen Fra­gen in den ersten fünf Jahren der Start- und Fes­ti­gungsphase nach Grün­dung. Exis­ten­z­grün­der aus der Arbeit­slosigkeit kön­nen eine erhöhte Förderung erhalten.

Antrags­berechtigt sind Exis­ten­z­grün­der im Bere­ich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurück­liegen­den fünf Jahren ein Unternehmen gegrün­det oder über­nom­men haben. Das Unternehmen muss die Voraus­set­zun­gen der KMU-Def­i­n­i­tion der EU erfüllen und seinen Sitz und Geschäfts­be­trieb in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land haben. Nicht gefördert wer­den Exis­ten­z­grün­der, die über­wiegend im Bere­ich der Unternehmens­ber­atung tätig sind, Grün­der im Bere­ich der land­wirtschaftlichen Primär­erzeu­gung, Fis­cherei und Aquakul­tur sowie Unternehmen in Schwierigkeit­en i.S.d. Leitlin­ien der Europäis­chen Kom­mis­sion. Die Grün­dung bzw. Über­nahme muss erfol­gt sein und darf zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung nicht länger als fünf Jahre zurück­liegen. Bei ein­er täti­gen Beteili­gung an einem Unternehmen muss der Exis­ten­z­grün­der über eine aus­re­ichende unternehmerische Entschei­dungs­frei­heit verfügen.

Bei der Förderung von Grün­dun­gen aus der Arbeit­slosigkeit muss die Antrag­stel­lung im ersten Jahr nach der Grün­dung erfol­gen. Zudem muss der Exis­ten­z­grün­der in diesem Zeitraum Leis­tun­gen nach dem SGB zur Auf­nahme ein­er selb­ständi­gen Tätigkeit erhal­ten haben. Nicht gefördert wer­den ins­beson­dere Coach­ing­maß­nah­men in der Vor­grün­dungsphase sowie Beratun­gen, die über­wiegend Rechts‑, Ver­sicherungs- und Steuer­fra­gen zum Inhalt haben.

Die Förderung erfol­gt in Form eines Zuschuss­es. Die Höhe der Förderung beträgt in den neuen Bun­deslän­dern sowie den soge­nan­nten „Phas­ing out“-Regionen (Süd­west-Bran­den­burg, Lüneb­urg, Leipzig und Halle) 75% und in den alten Bun­deslän­dern (ein­schl. Berlin) 50% des Berater­hono­rars bei einem max­i­malen Tages­satz von 800 EUR. Ein Tagew­erk umfasst 8 Stun­den. Das ins­ge­samt ver­traglich zu vere­in­barende Net­to-Berater­hono­rar darf die Bemes­sungs­grund­lage von max­i­mal 6.000 EUR nicht über­schre­it­en. Exis­ten­z­grün­der aus der Arbeit­slosigkeit erhal­ten einen erhöht­en Zuschuss von 90% des Berater­hono­rars bei ein­er max­i­malen Bemes­sungs­grund­lage von 4.000 EUR. Die Förderung kann inner­halb der laufend­en Förder­pe­ri­ode (2007–2013) bis zur Auss­chöp­fung der max­i­malen Bemes­sungs­grund­lage von 6.000 EUR wieder­holt beantragt werden.

Förderung zur Erhal­tung der Leis­tungs- und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit Um die Leis­tungs- und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit zu steigern und die Anpas­sung an verän­derte wirtschaftliche Rah­menbe­din­gun­gen zu erle­ichtern, fördert der Bund mit Unter­stützung des Europäis­chen Sozial­fonds (ESF) Beratun­gen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.

Gefördert wer­den all­ge­meine Beratun­gen zu allen wirtschaftlichen, tech­nis­chen, finanziellen, per­son­ellen und organ­isatorischen Fra­gen der Unternehmensführung, zum Umweltschutz, Arbeitss­chutz und zur Arbeitssicher­heit, Beratun­gen zur Unternehmensführung durch Unternehmerin­nen und Migranten, zur Ein­führung fam­i­lien­fre­undlich­er Maß­nah­men in Unternehmen sowie spezielle Beratun­gen zu den The­men Tech­nolo­gie- und Inno­va­tion, Außen­wirtschaft, Qual­itäts­man­age­mentsys­teme, Koop­er­a­tio­nen, betrieb­swirtschaftliche Fra­gen der Mitar­beit­er­beteili­gung im Unternehmen und Unternehmen­srat­ing. Antrags­berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Def­i­n­i­tion der EU ab einem Jahr nach Grün­dung mit Sitz und Geschäfts­be­trieb oder ein­er Zweignieder­las­sung in der Bun­desre­pub­lik Deutschland.

Die Beratun­gen müssen konzep­tionell durchge­führt wer­den, zunächst muss eine Analyse der Sit­u­a­tion des berate­nen Unternehmens erfol­gen und darauf auf­bauend müssen konkrete betrieb­sin­di­vidu­elle Hand­lungsempfehlun­gen zur Umset­zung in die betriebliche Prax­is gegeben wer­den. Die konzep­tionelle Beratungsleis­tung ist in einem schriftlichen Beratungs­bericht wiederzugeben. Die Beratung muss von selb­ständi­gen Beratern bzw. von Beratung­sun­ternehmen durchge­führt wer­den, die über die erforder­lichen Fähigkeit­en ver­fü­gen und deren über­wiegen­der Geschäft­szweck auf ent­geltliche Unternehmens­ber­atung gerichtet ist. Von der Beratung aus­geschlossen sind Beratun­gen im Rah­men der Exis­ten­z­grün­dung, gutachter­liche Stel­lung­nah­men, Beratun­gen, in deren Rah­men Waren oder Dien­stleis­tun­gen ange­boten oder ver­trieben wer­den, die mit Akqui­si­tions- und Ver­mit­tlungstätigkeit­en ver­bun­den sind, die Rechts und Ver­sicherungs­fra­gen sowie steuer­ber­a­tende Tätigkeit­en zum Inhalt haben oder die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Die Förderung beste­ht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt im Gel­tungs­bere­ich der alten Bun­deslän­der ein­schließlich Berlin 50%, in allen anderen Bun­deslän­dern sowie dem Regierungs­bezirk Lüneb­urg 75% der in Rech­nung gestell­ten Beratungskosten (ohne Mehrw­ert­s­teuer), höch­stens jedoch 1.500 EUR je Beratung. Je Antrag­steller kön­nen mehrere the­ma­tisch voneinan­der getren­nte Beratun­gen gefördert wer­den, all­ge­meine Beratun­gen zusam­men bis zu einem Höch­st­be­trag von ins­ge­samt 3.000 EUR. Dies gilt eben­falls für spezielle Beratun­gen. Für Umweltschutz- und Arbeitss­chutzber­atun­gen, Beratun­gen für Unternehmerin­nen und Migranten sowie zur Ein­führung fam­i­lien­fre­undlich­er Maß­nah­men gilt diese Beschränkung nicht.

Förderung bei wirtschaftlichen Schwierigkeit­en Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeit­en, kann dieses bei der Ermit­tlung der Schwach­stellen und daraus resul­tieren­der Umset­zungsvorhaben unter­stützt werden.

Die KfW-Pro­gramme „Run­der Tisch“ und „Turn-Around“ für Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeit­en ange­boten. Im Rah­men des Run­den Tischs wer­den Unternehmen in Schwierigkeit­en durch Betreu­ungs- und Beratungsange­bote unter­stützt. Unter Ein­beziehung aller Beteiligten wer­den die beste­hen­den Prob­leme analysiert und Lösungsvorschläge entwick­elt. Antrags­berechtigt sind kleine und mit­tlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Def­i­n­i­tion der EU aus dem gesamten Bun­des­ge­bi­et. Unternehmen, die einen Insol­ven­zantrag gestellt haben bzw. dazu verpflichtet sind, sind von der Förderung aus­geschlossen. Das Unternehmen muss auf­grund ein­er nicht erwartungs­gemäß ver­laufend­en wirtschaftlichen Entwick­lung in Schwierigkeit­en ger­at­en sein, obwohl es über gute Mark­tchan­cen verfügt.

Die Förderung beste­ht in der Beratung bzw. Betreu­ung des Unternehmens durch einen Berater, den das Unternehmen aus der Pro­jek­t­be­treuerliste der KfW auswählt. Der Pro­jek­t­be­treuer erstellt eine Schwach­stellen- und Betrieb­s­analyse und erar­beit­et bei pos­i­tiv­er Betrieb­s­be­w­er­tung einen Lösungsvorschlag. Der Unternehmen­scheck umfasst max­i­mal zehn Tagew­erke à acht Stun­den, in Höhe von 160 EUR pro Ein­satz­tag. Diese Kosten wer­den von der KfW und ggf. weit­eren Finanzierungspart­nern in den Bun­deslän­dern getra­gen. Im Rah­men der Turn-Around-Beratung fördert die KfW Banken­gruppe mit Unter­stützung des Europäis­chen Sozial­fonds (ESF) Beratungs­maß­nah­men zu wirtschaftlichen, finanziellen und organ­isatorischen Fra­gen von Unternehmen, die sich in ein­er wirtschaftlich schwieri­gen Sit­u­a­tion befinden.

Ziel ist es, die Wet­tbe­werbs- und Leis­tungs­fähigkeit des Unternehmens wieder­herzustellen. Antrags­berechtigt sind kleine und mit­tlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Def­i­n­i­tion der EU mit Sitz und Geschäfts­be­trieb in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land. Nicht gefördert wer­den Unternehmen, die über­wiegend im Bere­ich der Unternehmens­ber­atung oder im Bere­ich der land­wirtschaftlichen Primär­erzeu­gung, Fis­cherei und Aquakul­tur tätig sind, sowie Unternehmen, an denen Reli­gion­s­ge­mein­schaften oder juris­tis­che Per­so­n­en des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Das Unternehmen muss auf­grund ein­er nicht erwartungs­gemäß ver­laufend­en wirtschaftlichen Entwick­lung in Schwierigkeit­en ger­at­en sein. Eine aktuelle Schwach­stel­len­analyse von einem unab­hängi­gen, fach­lich kom­pe­ten­ten Berater muss ergeben, dass min­destens eine der Voraus­set­zun­gen eines Unternehmens in Schwierigkeit­en im Sinne der EU vor­liegt und das Unternehmen über eine pos­i­tive Fort­führung­sprog­nose ver­fügt. Zudem muss die Schwach­stel­len­analyse konkrete Maß­nah­men zur Wieder­her­stel­lung der Wet­tbe­werbs- und Leis­tungs­fähigkeit des Unternehmens bein­hal­ten. Die Schwach­stel­len­analyse darf nicht älter als acht Wochen sein.

Vorhaben, bei denen der Antrag­steller seine Geschäft­stätigkeit oder seine Zahlun­gen eingestellt hat oder bei dem über das Ver­mö­gen des Antrag­stellers ein Insol­ven­zver­fahren beantragt oder eröffnet wor­den ist, sind von der Förderung aus­geschlossen. Die Förderung erfol­gt in Form eines Zuschuss­es. Die Höhe des Zuschuss­es beträgt in den neuen Bun­deslän­dern und in der Phas­ing Out-Region Lüneb­urg 75%, in den alten Bun­deslän­dern (ein­schl. Berlin) 50% des Berater­hono­rars bei einem max­i­malen Tages­satz von 800 EUR. Ein Tagew­erk umfasst 8 Stun­den. Das ins­ge­samt ver­traglich zu vere­in­barende Net­to­ber­ater­hono­rar darf die Bemes­sungs­grund­lage von max­i­mal 8.000 EUR nicht über­schre­it­en. Die Förderung kann inner­halb der laufend­en Förder­pe­ri­ode (2007–2013) bis zur Auss­chöp­fung der max­i­malen Bemes­sungs­grund­lage von 8.000 EUR beantragt werden.

Indi­vidu­elle Weit­er­bil­dung in Nieder­sach­sen (IWiN) Ziel ist die Förderung von indi­vidu­ellen Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men, Dadurch soll der Struk­tur­wan­del in Nieder­sach­sen unter­stützt wer­den. Ziel­gruppe sind Beschäftigte in kleinen und mit­tleren Unternehmen (KMU) mit Betrieb­ssitz in Nieder­sach­sen sowie Betriebsinhaber/ innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Gefördert wird mit einem nicht rück­zahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weit­er­bil­dung. Im Ziel­ge­bi­et Kon­ver­genz beträgt die Förderung bis zu 70 % und im Ziel­ge­bi­et RWB bis zu 50 %. Über die Höhe der Förderung entschei­det jew­eils die zuständi­ge Regionale Anlauf­stelle für ESF-geförderte Weit­er­bil­dung (im Regelfall die nieder­säch­sis­chen Handw­erks- sowie Indus­trie- und Handelskammern).

Bürgschaften Um den finanziellen Kred­it­spiel­raum von beste­hen­den Unternehmen und Exis­ten­z­grün­dern zu erweit­ern und die nach dem Kred­itwe­sen­ge­setz (KWG) erforder­liche Besicherung von Kred­iten zu besich­ern, erset­zt die Nieder­säch­sis­che Bürgschafts­bank (NBB) GmbH im Rah­men ein­er Bürgschaft­süber­nahme fehlende Sicher­heit­en, sofern eine eigene Besicherung nicht darstell­bar ist. Kred­ite kön­nen mit ein­er bis zu 80%-igen Aus­fall­bürgschaft der NBB werthaltig besichert werden.

Die max­i­male Bürgschaft­shöhe beträgt 1 Mil­lion Euro. Als Finanzierungsan­lässe kom­men vor allem Betrieb­ser­weiterun­gen bzw. –ver­lagerun­gen, Betrieb­smit­tel­fi­nanzierun­gen, Auf­tragsvor­fi­nanzierun­gen, Saisonkred­ite, Rück­ver­bür­gung von Bankavalen, Exis­ten­z­grün­dungs­fi­nanzierun­gen und Über­nahme beste­hen­der Unternehmen, Finanzierung von Waren­lagern sowie Über­nahme von Geschäft­san­teilen in Betracht.

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